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AHO Aktuell - 07.04.2001

Bundesregierung untätig: Tiermehlbestände stinken zum Himmel


(DVT) - Die erneute Verschiebung einer Entscheidung der Bundesregierung
über Entsorgungs- und Entschädigungsfragen bei Mischfutterunternehmen ist
mit aktivem Verbraucherschutz und der Glaubwürdigkeit politischer Zusagen
nicht vereinbar. Die Präsidenten des DVT, Manfred Schräder und Anton
Schumann, sind enttäuscht, dass offenbar die föderale Struktur Deutsch-
lands missbraucht wird, um längst überfällige Entscheidungen zu verzögern.
"Es ist weder nachvollziehbar noch hinnehmbar, dass die mangelnde
Aktualisierung von Daten über die Lagerbestände durch die Bundesländer
jetzt als Ursache für eine nochmalige Verschiebung einer Entscheidung
herhalten soll" - erklärten die Präsidenten.

Der DVT hatte mehrfach, zuletzt Anfang März 2001, darauf hingewiesen,
dass bundesweit noch immer rund 65.000 t jetzt verbotener Futtermittel
lagern, die dringend entsorgt werden müssen. Etwa die Hälfte dieser
Menge sind verbotene Rohstoffe, d. h. Tiermehle, Fischmehl und Fette.
Der Rest sind fertige Mischfuttersorten, die ebenfalls dem Verfütterungs-
verbot unterliegen.

Bei den jetzt ansteigenden Temperaturen beschleunigt sich der mikrobielle
Verderb dieser Futtermittel, die Geruchsbelästigung nimmt zu und es häufen
sich Beschwerden von Bürgern. Warum - so ist zu fragen - werden nur die
landwirtschaftlichen Betriebe entsorgt und entschädigt. Warum erfolgt ein
geteilter Verbraucherschutz, der darüber hinaus den Gleichheitsgrundsatz
verletzt.

Die erneute Verschleppung einer Entscheidung ist auch deswegen nicht
hinnehmbar, weil die Mischfutterunternehmen bereits vor Inkrafttreten des
Verfütterungsverbotes aufgrund einer Aufforderung der Bundesregierung das
Inverkehrbringen dieser Futtermittel gestoppt haben. Dies erfolgte auch
aufgrund der Zusage der Bundesregierung, dass staatlicherseits die
verbotenen Futtermittel übernommen, ausgetauscht und entsorgt werden.
Mittlerweile sind mehr als vier Monate vergangen und die Lagerbestände
behindern unverändert eine reibungslose Produktion in den Mischfuttersorten
und verursachen täglich zusätzliche Kosten.

Die jetzige Hinhaltetaktik ist auch unverständlich, weil ein vom DVT in
Auftrag gegebenes Rechtsgutachten eindeutig zum Ergebnis kommt, dass die
Mischfutterhersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben.

Deutscher Verband Tiernahrung e.V.
 



 

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