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AHO Aktuell - 07.04.2001

MKS: Bundesregierung mahnt zu Besonnenheit und rationalem Handeln


Mit großer Sorge um die betroffenen Bauern, aber auch mit der Mahnung zu
Besonnenheit und rationalem Handeln hat sich das Bundeskabinett am 4. April
mit dem MKS-Risiko im deutsch-niederländischen Grenzgebiet befasst.
Bundesverbraucherschutzministerin Künast erklärte im Anschluss, sie halte
nichts von Panikmache - die Bundesregierung wird ihre Politik der Risiko-
minimierung fortsetzen und im Fall eines Ausbrechens der Maul- und
Klauenseuche gemeinsam mit den Ländern den nationalen Krisenplan starten.

Was muss jetzt geschehen? Die Ministerin appellierte an die Länder, auch
weiterhin die Politik der Risikominimierung strikt einzuhalten: Strenge
Einhaltung der Sperrbezirke um Höfe mit Verdachtsfällen! Höchstes Tempo
vorlegen beim Überprüfen von Verdachtsfällen! Sie warnte die Erzeuger
ausdrücklich vor dem Umgehen der strikten Importverbote von Maul- und
Klauentieren aus den Niederlanden. Und sie ermahnte noch einmal alle
Reisenden, die Vorsichtsmaßnahmen an den Grenzen einzuhalten. An die
Tierärzte erging ihre dringende Aufforderung, grundsätzlich jeden noch so
geringen Verdacht auf MKS zu überprüfen.

Wie soll es weitergehen? Sollte sich ein Verdachtsfall auf MKS bestätigen,
tritt unverzüglich der nationale Krisenplan in Kraft. Er wurde auf der
Frühjahrstagung der Agrarminister des Bundes und der Länder in Cottbus
vom 22.-23. März beschlossen. Seine drei wesentlichen Maßnahmen sind:

· Wenn eine Erkrankung erkennbar ist, werden die Bestände getötet und
fachgerecht entsorgt.

· Wenn eine Erkrankung erkennbar ist, die Tiere aber nicht rechtzeitig und
flächendeckend entsorgt werden können, wird eine Notimpfung durchgeführt.
Die Tiere werden dann später getötet.

· Wenn eine Erkrankung vorliegt mit der Gefahr einer weiteren Verbreitung
und größeren Ausdehnung, wird eine Ringimpfungerfolgen. In einem Umkreis
von 10 bis 30 km werden dann alle Tiere geimpft.

Für diese Impfmaßnahmen müssen die dafür zuständigen Behörden der Länder
in Abstimmung mit der Bundesregierung Impfpläne vorlegen, die dann rasch
vom Ständigen Veterinärausschuss der EU-Kommission genehmigt werden
müssten. Dieses Konzept der Seuchenbekämpfung ist auch bereits von
Frankreich und den Niederlanden übernommen worden. Renate Künast wies noch
einmal daraufhin, dass für die Impfungen die Länder zuständig seien. Sie
forderte die Länder dazu auf, ihre vorrätigen Impfdosen zu erhöhen. Die
Vorräte der Länder seien zu gering, so Künast.

Die Ministerin erklärte am Freitag, den 6. April vor dem Bundestag, sie
werde sich bei der EU-Ministerkonferenz für vorbeugende
Impfmaßnahmen einsetzen - vorausgesetzt, dies sei wirklich die
gemeinsame Haltung der für Impfungen rechtlich zuständigen
Bundesländer. Künast kündigte an, sie werde zunächst in Erfahrung
bringen lassen, was die Haltung der 16 Länder in dieser Frage ist. Bisher
ist sie an den Beschluss von Bund und Ländern gebunden, die Seuche mit
dem Drei-Stufen-Plan (s.o.) zu bekämpfen.

Was tut die EU gegen die Seuche?

Der Ständige Veterinärausschuss der EU hat am Freitag, den 23. März,
den Niederlanden im Kampf gegen MKS die Lockerung des EU-weit
geltenden Impfverbots gestattet. Im Umfeld der Seuchenherde darf nun
in Sonderfällen und im begrenzten Ausmaß geimpft werden. Allgemeine
flächendeckende Massenimpfungen bleiben aber weiterhin EU-weit
verboten.

In der EU wurden die Impfungen gegen MKS 1991 eingestellt, weil die
Seuche in der EU als besiegt galt. Bis 1992 wurde in Deutschland noch
großflächig gegen drei Typen des MKS-Virus geimpft. Diese Typen sind
auch mit Hilfe der Impfungen mittlerweile verschwunden, die Impfungen
waren nicht mehr nötig. Damit wurden nicht nur enorme Kosten
eingespart, sondern auch der Export von europäischem Fleischprodukten
in Länder ermöglicht, die nur Einfuhren aus Ländern erlauben, die keine
MKS-Impfungen durchführen. Die Aufgabe der Nichtimpfpolitik würde den
Verlust dieser Handelsbeziehungen nach sich ziehen.

Verbraucherschutzministerin Künast begründete ihre Ablehnung der
Impfung ausdrücklich nicht mit den dann zu erwartenden
Handelseinschränkungen, sondern mit den Schwierigkeiten, die sich
daraus für die weitere Bekämpfung der Seuche ergeben würden.
"Impfungen legen sich wie eine Decke über das Virusgeschehen", so
Künast, und machen die weitere Bekämfung der Erreger äußerst schwierig.
Ein gesundes und geimpftes Tier hat wie ein einmal erkranktes Tier
Antikörper gegen MKS im Blut. Es ist nicht feststellbar, woher das Tier
diese Antikörper hätte. Selbst ein geimpftes Tier kann sich zumindest
noch mit dem Erreger - der etwa 60 verschiedene Stämme kennt, gegen
die alle gezielt geimpft werden müsste - infizieren und das Virus so an
andere Tiere weitergeben. Impfstoffe, die eine solche Unterscheidung
zulassen würden - sogenannte Markerimpfstoffe - sind erst in der
wissenschaftlichen Entwicklung, doch noch nicht zugelassen.

Die Bestimmungen der EU sehen außerdem vor, dass geimpfte Tiere für
einen Monat nicht in den Handel gebracht werden dürfen und ihre Milch
nicht als Trinkmilch konsumiert werden darf. Ausnahmen erlaubt die EU
seit dem 5. April nur bei der Impfung von Zootieren: Sollte ein Zoo
weniger als 25 Kilometer von einem Hof mit MKS entfernt liegen, dürfen in
diesem Zoo bestimmte Tierarten - solche, die auf der Roten Liste
bedrohter Tierarten stehen - gegen die Seuche geimpft werden. Dies
beschloss der Ständige Veterinärausschuss der EU-Kommission
 



 

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