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AHO Aktuell - 06.04.2001

EU-Politik im Bereich Tiertransporte


Berlin/Brüssel (aho) - Der Schutz von Tieren beim Transport ist ein
wichtiger Teil des Tierschutzes. Die Europäische Kommission misst
Initiativen zur Verbesserung dieses Schutzes vorrangige Bedeutung bei.
Im Dezember 2000 billigte sie einen auf der Grundlage von Kontrollbesuchen
des Europäischen Lebensmittel- und Veterinäramtes erstellten einschlägigen
Bericht. In diesem Bericht, der sich mit der Umsetzung der Richtlinie über
den Schutz von Tieren beim Transport befasst (91/628/EWG, geändert durch
die Richtlinie 95/29/EG), wird festgestellt, dass die Mitgliedstaaten
gegenwärtig noch Schwierigkeiten mit der ordnungsgemäßen Durchsetzung der
Richtlinie haben.

In dem Bericht wird auf eine Reihe wichtiger Initiativen verwiesen, mit
denen eine radikale Reform der Tiertransporte bezweckt wird. In zwei
Debatten des Rates "Landwirtschaft" haben die Minister jeweils die
Initiativen der Kommission begrüßt. Die Kommission appelliert an die
nationalen Behörden, den EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich die
notwendige Unterstützung zu gewähren. Kommissar David Byrne, zuständig für
Gesundheit und Verbraucherschutz, teilte mit: "Ich bin der Auffassung, dass
wir Tiertransporte im Fernverkehr auf die wirklich notwendigen beschränken
müssen".

Die Kommission hat im letzten Jahr mehrere wichtige Initiativen ergriffen:

Tiergesundheitszeugnisse: Der Ständige Veterinärausschuss hat im März
2001 eine Entscheidung der Kommission zur Änderung der
Gesundheitszeugnisse für den innergemeinschaftlichen Handel mit Tieren
angenommen. Diese Initiative zielt darauf ab, die für die Bescheinigungen
zuständigen Tierärzte auf ihre Verantwortung hinsichtlich des Tierschutzes
hinzuweisen. David Byrne: "Ich hoffe, dass diese neuen Bestimmungen zur
Verbesserung der Kontrolle der zu befördernden Tieren beitragen werden.
Dies ist nicht nur aus Gründen des Tierschutzes, sondern auch für die
Gesundheit und Mensch und Tier wichtig. Ein Tier, das nicht transportfähig
ist, ist offenbar nicht gesund, und das ist ein ernsthafter Grund zur
Besorgnis."

Belüftung in Straßenfahrzeugen: Die Belüftung in Straßenfahrzeugen ist
einer der kritischen Faktoren für das Wohlergehen der Tiere während des
Transports. Die Kommission wird im April 2001 einen Vorschlag für eine
Verordnung des Rates vorlegen, mit der sehr hohe Standards zur Kontrolle
von Belüftung, Temperatur und Luftfeuchtigkeit für Straßenfahrzeuge im
Fernverkehr von mehr als acht Stunden Dauer eingeführt werden sollen
(Änderung der Verordnung 98/411/EG). Bei diesem Vorschlag wird die
Kommission einer einschlägigen Stellungnahme des Wissenschaftlichen
Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz Rechnung tragen. Sie wird
Mindestnormen für die Belüftung sowie ein obligatorisches System zur
Überwachung und Aufzeichnung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit
einführen. Neue Fahrzeuge müssen dann ziemlich rasch nach Inkrafttreten
der Verordnung an diese höheren Standards angepasst werden. Für ältere
Fahrzeuge wird eine angemessene Übergangsphase gewährt.

Änderung der Tiertransportrichtlinie: Die Einhaltung der Rechtsvorschriften
zum Schutz von Tieren beim Transport ist von außerordentlicher Bedeutung
und erfordert bessere Informationen über die "Transportpläne". Daher will
die Kommission dem Rat im Jahr 2001 einen Vorschlag zur Änderung der
Richtlinie 91/628/EWG vorlegen, bei dem es darum geht, die Gestaltung der
"Transportpläne" zu verbessern (um die Kontrollen während der Beförderung
zu erleichtern), ein harmonisiertes Modell für die Zulassung von
Transportunternehmen einzuführen und eine genaue Definition von nicht
transportfähigen Tieren festzulegen. In diesem Zusammenhang sollen
außerdem zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Pferden bei
Langstreckentransporten eingeführt werden.

Ausfuhr von lebenden Tieren aus der EU in Drittländer: Was die Ausfuhr von
Lebendvieh anbelangt, so macht die Verordnung Nr. 615/98/EG der
Kommission die Gewährung einer Ausfuhrerstattung für Rinder abhängig von
der angemessenen Durchsetzung der Schutzbestimmungen beim Transport
(es gibt keine Erstattungsmöglichkeit bei Beförderungen innerhalb der EU).
Das Lebensmittel- und Veterinäramt hat kürzlich eine Reihe von Kontroll-
besuchen in den Mitgliedstaaten veranlasst, um die Einhaltung dieser
Verordnung zu überprüfen. Gleichwohl sind die Mitgliedstaaten dafür
zuständig, mit Hilfe geeigneter Kontrollmaßnahmen sicherzustellen, dass
Transportunternehmen, die die geltenden Tierschutzbestimmungen nicht
einhalten, keine Ausfuhrerstattungen erhalten.

Einfuhr von lebenden Tieren aus Drittländern in die EU: Im Rahmen der
Zusammenarbeit mit den Beitrittsländern, die im April 2000 einsetzte, haben
Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Polen bereits die
wichtigsten EU-Rechtsvorschriften im Bereich Tiertransporte in nationales
Recht umgesetzt. David Byrne: "Ich denke, dass die anderen Beitrittsländer
sich in naher Zukunft dem anschließen werden. Nach Informationen der
Kommission haben sich durch dieses Vorgehen die Bedingungen für
Tiertransporte in die EU bereits verbessert." Im Februar 2001 erklärten
sich die Beitrittsländer bereit, die Kommission über ihre einschlägigen
Maßnahmen des letzten Jahres zu unterrichten. Auch die Frage der
Langstreckentransporte von Pferden wurde mit den Beitrittsländern
diskutiert. Sie einigten sich im letzten Jahr auf ein Protokoll zur
Verbesserung des Schutzes von Pferden, die in die Union transportiert
werden. Ferner befasst sich die Kommission derzeit mit einem Vorschlag
bezüglich Standards für den Transport von lebenden Tieren auf bestimmten
Seeschiffen.

Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim
internationalen Transport: Das Europäische Übereinkommen aus dem Jahr
1968 wird derzeit vom Europarat überprüft. Die Gemeinschaft ist nicht
Vertragspartner dieses Übereinkommens, obgleich es von allen
Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Die Kommission hat den Rat um ein Mandat
gebeten, um im Namen der EU über das neue Europäische Übereinkommen
verhandeln zu können. David Byrne: "Dadurch eröffnen sich Möglichkeiten
einer umfassenderen Anwendung der Tierschutzstandards auf dem
europäischen Kontinent. Dies wiederum erhöht die Aussichten auf
verbesserte Standards auf internationaler Ebene. Während die in der EU
geltenden Standards eindeutig Vorrang für uns haben, sollten wir die
internationale Dimension nicht aus den Augen verlieren." Die schwedische
Ratspräsidentschaft beabsichtigt, diese Angelegenheit zu Ende zu führen.

Wissenschaftliche Stellungnahme zu dem Schutz von Tieren beim
Transport: Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und
Tierschutz arbeitet derzeit an einer Stellungnahme zu diesem Thema. Dabei
geht es insbesondere um die Ladedichten und Fahrzeiten. Die
Stellungnahme dürfte bis Ende 2001 vorliegen. Die Schlussfolgerungen des
Wissenschaftlichen Ausschusses sind von größter Bedeutung für die
Verabschiedung geeigneterer Standards in diesem Bereich.
 



 

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