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AHO Aktuell - 06.04.2001

MKS gefährdet Biotopverbund in Deutschland


Ansbach (DVL) - Bei den Wanderschäfern in Deutschland herrscht der
Notstand. Die Schafherden sollten längst auf dem Weg zu den Sommerweiden
sein, aber wegen der Gefahr der Maul- und Klauenseuche (MKS) dürfen sie
im Moment nicht weiterwandern. Durch die MKS-Schutzverordnung ist es den
Schäfern mit ihren Herden daher unmöglich, die traditionellen Weideplätze
aufzusuchen. Neben enormen wirtschaftlichen Problemen für die Schafhalter
hat dies auch unmittelbare negative Auswirkungen auf die Weideflächen.
Bei diesen handelt es sich oftmals um wertvollste Natur-Biotope. Der
Deutsche Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL), als Dachverband der
130 Landschaftspflegeverbände in Deutschland, fordert daher Bundes-
verbraucherministerin Renate Künast zur Auflage eines gezielten
Hilfsprogramms und zu MKS-Schutzimpfungen für Schafherden auf.

Auf einem Zehntel der Fläche Deutschlands soll ein Biotopverbund aufgebaut
werden - das sieht die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das
Gesetz zielt unter anderem auf eine natur- und umweltverträglichere
Landwirtschaft. Doch ob diejenigen, die bereits jetzt einen Grossteil
höchst wertvoller Kulturlandschaften im Sinne des Naturschutzes bewirt-
schaften, die Reform noch erleben werden, steht in den Sternen, so Wolfram
Güthler, Geschäftsführer des DVL. Durch die MKS-Schutzmassnahmen sind
insbesondere traditionell naturnah wirtschaftende Hüteschafbetriebe
betroffen. Diese haben in der Vergangenheit zu einem wesentlichen Teil
zum Erhalt wertvoller Biotope, wie z.B. den Wacholderheiden der Lüne-
burger Heide, den Trockenrasen der Schwäbischen Alb aber auch von
feuchten Mooren und Niedermooren Norddeutschlands beigetragen. In der
Vergangenheit wurden von den Bundesländern enorme Investitionen in den
Aufbau von Beweidungssystemen für diese gefährdeten Biotope und in
einen großflächigen Biotopverbund durch die Hüteschäferei gesteckt. Über
Agrarumweltprogramme wurden die Schäfereibetriebe in den Naturschutz
eingebunden. Diese Programme stellen ein wesentliches wirtschaftliches
Standbein für viele Betriebe dar. In der Regel legen exakte Beweidungs-
pläne Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer der Beweidung fest, um für den
Naturhaushalt optimale Ergebnisse zu erzielen.

Solange die MKS-Schutzverordnung greift, ist nun aber eine Beweidung
ieser Flächen weitgehend unmöglich. Die Schäfer müssten ihre Tiere per
Viehtransporter zu den Flächen bringen. Diese teuren Transporte werden
aber nicht durch die Programme abgedeckt. Daher sehen sich viele
Schäfereibetriebe nicht in der Lage, die vertraglichen Auflagen der
Agrarumweltprogramme zu erfüllen. Die aus Naturschutzsicht gewünschte
Beweidung kann folglich nicht im erforderlichen Umfang und auch nicht
rechtzeitig durchgeführt werden. Die Zahlungen aus diesen Programmen
an die Schäfer sind gefährdet. Die Schäfer sind darüber hinaus im
Moment gezwungen, Futter teuer zuzukaufen. Dies trifft vor allem
Wanderschäfer ohne eigene Futtervorräte und ohne eigenen Stall. Um den
Futterbedarf zu reduzieren wurde die Beweidung von landwirtschaftlichen
Stilllegungsflächen im Zuge der MKS-Krise vorübergehend zugelassen, um
die Futterbeschaffungskosten für Schafhalter zu minimieren. Die
diesbezügliche von EU-Kommissar Franz Fischler erlassene Verordnung
(EG) Nr. 575/2001 vom 23. März 2001 sollte nach Ansicht des DVL umgehend
von den zuständigen Ländern umgesetzt werden. In einem Schreiben an
Ministerin Künast fordert der DVL die Umsetzung eines 5-Punkte-
Maßnahmenkonzeptes:

1. Den Schäfereibetrieben dürfen keine Nachteile daraus entstehen, dass
sie u.U. Auflagen aus Agrarumweltprogrammen auf grund der MKS-Vorsorge-
maßnahmen nicht erfüllen können. Für Schäfereibetriebe müssen daher die
Auflagen der Veterinärbehörden als höhere Gewalt angesehen werden.

2. Angesichts der zentralen Bedeutung der Hüteschäferei für den Biotop-
verbund wird die Auflage eines gezielten Hilfsprogramms (z.B. zur
Beschaffung von Grundfutter) gefordert, um den Zusammenbruch von im Zuge
der MKS-Krise existentiell bedrohten Betrieben zu verhindern.

3. Eine MKS-Schutzimpfung für Schafherden wird angeregt.

4. Unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung wertvollen genetischen Potentials
und der biologischen Vielfalt wird eine Impfung insbesondere für Bestände
gefährdeter Haustierrassen, wie des Leine-Schafes, der Moorschnucke oder
des Rauhwolligen Pommerschen Landschafs gefordert.

5. Truppenübungsplätze sollen als wichtige Sommerweiden wieder zugänglich
gemacht werden, da auf militärischen Liegenschaften die Schafhaltung einen
besonders hohen ökologischen Wert besitzt.
 



 

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