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AHO Aktuell - 05.04.2001

Stadt Bonn: Bösartige Bienenfaulbrut im Kottenforst


ib - Die Stadt Bonn hat die in den Tierseuchenverordnungen zum Schutz gegen
die bösartige Bienenfaulbrut festgelegten Sperrbezirke erweitert, nachdem
durch amtstierärztliche Untersuchungen der Befall eines Bienenstandes im
Kottenforst festgestellt wurde.

Die bösartige Bienenfaulbrut wird durch Bakterien hervorgerufen, die die
Larven der Bienen in den Waben zersetzen. Die Krankheit tritt seuchenartig
auf und ist anzeigepflichtig.

Die Stadt hat daher im Kottenforst folgendes Gebiet zum Sperrgebiet erklärt:
Zwischen Merler Bahn und Gudenauer Weg, südlich begrenzt durch die Stadt-
grenzen Bonn/Wachtberg und Bonn/Meckenheim und nördlich begrenzt durch den
parallel zur Venner Allee verlaufenden Weg, der südlich des Veritaskreuzes
vorbei führt und die Merler Bahn mit dem Gudenauer Weg verbindet.

Ohne Zustimmung des Veterinäramtes dürfen keine Bienenvölker oder einzelne
Königinnen in diesen Bereich herein gebracht noch heraus geholt werden,
damit sich der Bakterienbefall nicht weiter ausbreiten kann.


Bundesstadt Bonn, 03. April 2001
 



 

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