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AHO Aktuell - 04.04.2001

MKS: Zootiere unter bestimmten Bedingungen impfen


Die Europäische Kommission hatte Veterinärexperten und Experten für
Zootiere eingeladen, Möglichkeiten zum Schutz seltener und gefährdeter
Tierarten in zoologischen Gärten zu diskutieren, einschließlich der
Möglichkeit der Impfung in Fällen, in denen ein erhebliches Risiko der
Infektion mit Maul- und Klauenseuche (MKS) besteht. Man war sich darüber
einig, dass alle Möglichkeiten zur Verhütung einer Seuche genutzt werden
müssen, unabhängig vom Einsatz von Impfstoffen in gefährdeten Gebieten.
Mitgliedstaaten, in denen Fälle von MKS aufgetreten sind, sollten also
unbedingt Notfallpläne zum Schutz von Zoos bereit halten, einschließlich
des Rückgriffs auf Impfungen, wenn ein solches Risiko festgestellt wird.
Mitgliedstaaten mit geringerem Risiko sollten in Bezug auf ihre Zootiere
höchste Wachsamkeit walten lassen. Sollte ein Mitgliedstaat es für not-
wendig erachten, Zootiere zu impfen, wird die Kommission die Umstände
prüfen und diese Maßnahmen in den einschlägigen internationalen Gremien,
besonders beim Internationalen Tierseuchenamt, sowie im Falle von
Handelsbeschränkungen durch Drittländer für EG-Exporte verteidigen. Die
Fachleute waren der Ansicht, dass bei entsprechenden Vorkehrungen
Zootiere geimpft werden könnten, ohne den Tiergesundheitsstatus eines
Landes zu gefährden, in dem diese Tiere unter angemessenen,
kontrollierten Bedingungen gehalten werden.

Eine Expertentagung heute in Brüssel sollte klären, wie bestimmte seltene
und gefährdete Tierarten in Zoologischen Gärten geschützt werden können,
wenn sich durch einen MKS-Ausbruch eine Notsituation ergibt. Die Teil-
nehmer waren sich einig, dass alle in Frage kommenden Maßnahmen ergriffen
werden sollte, um das Eindringen der Krankheit und dadurch die Notwen-
digkeit zu verhindern, gefährdete empfängliche Tierarten aus Gründen der
Seuchenbekämpfung zu töten. Grundsätzlich war keiner der Sachverständigen
gegen eine Impfung gefährdeter Tierarten unter bestimmten Umständen.
Sie unterstrichen aber auch, dass bestimmte technische und rechtliche
Unwägbarkeiten bei der Impfung gefährdeter Tierarten einen vorsichtigen
Umgang mit der Impfung dieser Tiere erforderlich machen.

Das derzeitige Risiko einer Einschleppung von MKS in Zoos und Tiergärten
sollte nicht überbewertet werden. Es ist jedochdeutlich höher in den
Regionen, in denen MKS bei Nutztieren aufgetreten ist. Daher sind
unabhängig von der Verwendung von Impfstoffen sämtliche Seuchenbe-
kämpfungsmaßnahmen strikt anzuwenden.

International anerkannte Tiergesundheitsstandards für den Handel, von
Internationalen Tierseuchenamt festgelegt, berücksichtigen derartige
Sonderfälle nicht. Alle Experten bekräftigten daher, die Verwendung von
Impfstoffen in Tiergärten oder Zoos wirke sich auf den MKS-Status eines
Gebiets/Landes aus und Handelspartner akzeptierten möglicherweise keine
Exporte von lebenden Tieren und nicht-behandelten Produkten aus dem
Gebiet oder Land, in dem eine solche Impfung gegen MKS stattgefunden habe.

Die Kommission hat in einem Schreiben das Internationale Tierseuchenamt
aufgefordert, dringlich die Tiergesundheitseinstufung anzupassen, um den
besonderen Fall einer Verwendung von Impfstoffen in Zoos oder Tiergärten
zu berücksichtigen. Eine solche Änderung der Regeln muss jedoch gemäß den
Bestimmungen und Verfahren des Internationalen Tierseuchenamtes beschlossen
werden. Eine erste Sitzung, auf der diese Frage erörtert werden soll, wird
in Kürze stattfinden.

Die Frage wird auch auf der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses am
nächsten Dienstag diskutiert werden.
 



 

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