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AHO Aktuell - 04.04.2001

Gentechnisches Analyseverfahren für Fleischprodukte


(bgvv) Wer als Verbraucher eine Salami aus Schweinefleisch kauft, erwartet
darin zunächst einmal kein Rindfleisch. Das kann aber durchaus der Fall
sein, selbst wenn die Verpackung keinen entsprechenden Hinweis enthält.
Nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften müssen nämlich Anteile
anderer Tierarten nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie in dem Produkt
in "nennenswertem" Umfang vorkommen. Nur wenn die Deklaration auf der
Verpackung den Hinweis "ohne Rind" trägt, dürfen gar keine Rindbestandteile
enthalten sein. Wer Rindfleisch meiden möchte, hat es beim Einkauf also
nicht leicht - auch, weil sich nicht alle Hersteller an diese Vorschriften
halten. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der BSE-Krise werden deshalb
sichere und schnelle Verfahren für den Nachweis von "Rind" in Fleisch-
produkten benötigt. Das BgVV hat dafür ein hochsensitives quantitatives
Testverfahren entwickelt, das der Lebensmittelüberwachung zur Verfügung
stehen und ein Stück mehr Verbraucherschutz vor Täuschung gewährleisten
soll.

Das Verfahren kann auf der Basis des Nachweises von Rind-spezifischer
Erbsubstanz (DNA) in gemischten Fleischprodukten sowie in Futtermitteln
Rindbestandteile auch in kleinsten Mengen sicher identifizieren. Das
Verfahren beruht auf der sogenannten Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
Verarbeitungsschritte wie Fermentation, Pökeln, Räuchern, Kochen, Braten
oder Vermahlen verfälschen das Ergebnis nicht. Das neue Testverfahren ist
gegenüber den herkömmlichen ELISA-Tests, die auf dem immunologischen
Nachweis von Rinderprotein beruhen, deutlich empfindlicher. Diese
herkömmlichen Testverfahren sprechen nur an, wenn die Rindfleischbei-
mischungen im Produkt über einem Prozent liegen. Liefert das
neue Testverfahren ein positives Untersuchungsergebnis, muss in einem
zweiten Schritt geprüft werden, ob tatsächlich Rindfleisch oder aber
(je nach Deklaration) u.U. erlaubte Zusätze von Milcheiweiß verwendet
wurden. Hierfür stehen bislang nur immunologische Verfahren zur Verfügung.

Das neue Untersuchungsverfahren wird in Kürze von einer Arbeitsgruppe
des BgVV, die sich mit der Entwicklung von neuen Methoden zur Bestimmung
von Tier- und Pflanzenarten in Lebensmitteln beschäftigt, in einem
Ringversuch getestet. Die Arbeitsgruppe besteht aus Experten der
Lebensmitteluntersuchungsämter, der Hochschulforschung, des BgVV und
privatwirtschaftlicher Institutionen. Nach erfolgreichem Abschluss des
Ringversuches wird die Aufnahme des Tests in die amtliche Methodensammlung
nach §35 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG)
veranlasst. Der Testkit steht demnächst auch kommerziell zur Verfügung.

Zukünftig werden am BgVV im Rahmen eines vom Institut koordinierten
Europäischen Forschungsprojektes sowie einer nationalen Arbeitsgruppe
weitere PCR-Testverfahren für die Identifizierung von Tier- und auch
Pflanzenarten entwickelt. Die korrekte und vollständige Deklaration der
Inhaltsstoffe und Bestandteile von Lebensmitteln schützt den Verbraucher
nicht nur vor Täuschung, sondern dient auch dem gesundheitlichen
Verbraucherschutz. Sie hilft z.B. dem Allergiker, für ihn kritische
Inhaltsstoffe wie die Erdnuss zu vermeiden.

BgVV, 12/2001, 2. April 2001
 



 

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