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AHO Aktuell - 03.04.2001

NRW: Das Transportverbot besteht vorerst auf unbestimmte Zeit weiter


(aho) - Der Krisenstab des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz vor der
Maul- und Klauenseuche hat auf seiner heutigen Sitzung im Düsseldorfer
Landwirtschaftsministerium das Transportverbot für alle landwirtschaft-
lichen Nutztiere auf unbestimmte Zeit bekräftigt.

"Die Situation in unserem Nachbarland Niederlande und vor allem in den
grenznahen Provinzen ist zu ernst, um in Nordrhein-Westfalen in der
Vorsicht und in der Wachsamkeit nachzulassen," betonte Staatssekretär Dr.
Thomas Griese als Leiter des Krisenstabes nach der Sitzung." Das Transport-
verbot bedeutet natürlich für viele Tierhalter eine erhebliche Einschrän-
kung und für viele auch finanzielle Einbußen. Wenn wir die Maul- und
Klauenseuche jedoch ins Land bekommen, dann würden die dann kommenden
Einbußen erheblich höher sein."

Das Transportverbot gilt nach wie vor für alle landwirtschaftlichen
Nutztiere, also sowohl für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen als auch
zum Beispiel für Pferde. Ausnahmen davon sind mit ausdrücklicher
vorheriger Genehmigung durch die Amtstierärzte nur möglich, wenn zum
Beispiel ein Transport aus Gründen des Tierschutzes unbedingt notwendig
ist oder es sich um Transporte zu einem Schlachthof handelt. Hier legte
der Krisenstab fest, dass die Fahrtstrecke zum Schlachthof nicht mehr
als maximal 150 Kilometer betragen darf, dass Gebiete mit Klauentiere
möglichst gemieden und dass auf dem Schlachthof Desinfektionsmaßnahmen
vorgenommen werden müssen.

Über die Maul- und Klauenseuche und über die in Nordrhein-Westfalen
geltenden Schutzmaßnahmen informiert die

Hotline mit der Tel.-Nr. 0211/5188012.

Informationen für Osterreisende mit Haustieren - vor allem in die
Niederlande - können ausschließlich die dortigen Behörden bzw. die
Tourismuszentralen beantworten.
 



 

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