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AHO Aktuell - 03.04.2001

Grenzkontrollen zur Abwehr der Maul- und Klauenseuche (MKS)


(BMI) - Zu den neuerlich erhobenen Vorwürfen von Frau Höhn bezüglich
der Kontrolltätigkeit des Bundesgrenzschutzes im Kampf gegen MKS
erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des
Innern, Fritz-Rudolf Körper:

"Die Vorwürfe von Frau Höhn sind völlig unbegründet und werden durch
ständige Wiederholung nicht richtiger. Bereits unmittelbar nach
Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich hat der
Bundesgrenzschutz den für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen
Landesbehörden (Veterinärämter und Polizeibehörden) seine Hilfe und
Unterstützung angeboten. Auf Bitten des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) steht der BGS
daher auch seit Anfang März auf den Flughäfen den Zollbeamten bei der
Kontrolle von Reisenden aus den betroffenen Staaten zur Seite.

An den Binnengrenzen zu Frankreich und den Niederlanden hilft der BGS
den originär zuständigen Landesveterinärbehörden ebenso wie Zoll und
Landespolizeien bei deren Maßnahmen. Kleinere Verkehrswege wurden
gesperrt. Die niederländische Polizei leitet alle LKWs auf die
Hauptverkehrsadern um, dort kontrollieren Bundesgrenzschutz und
niederländische Behörden die Transporte. Zahlreichen Tier- und
Fleischtransporten wurde bereits die Weiterfahrt verweigert. Außerdem
gibt es gemeinsame Streifen von Bundesgrenzschutz und niederländischer
Polizei im Grenzgebiet.

In enger Zusammenarbeit mit den Kontrollbehörden der Nachbarstaaten
setzt der BGS gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden rund um die
Uhr alles daran, dass ein Übergreifen der Seuche im Wege der
Wareneinfuhr wenn irgend möglich unterbunden wird. Selbst während des
personalintensiven Castor-Einsatzes hatte der BGS seine Einsatzkräfte
insofern nicht reduziert.

Weitere Maßnahmen wie extensivere Personen- und Warenkontrollen kämen
einer Wiedereinführung der durch das Schengener Abkommen abgeschafften
Grenzkontrollen gleich. Eine solche Maßnahme bedürfte eines formellen
Aufrufes nach Art. 2 Absatz 2 des Schengener
Durchführungsübereinkommens und wird weder hier noch in den westlichen
Nachbarstaaten für erforderlich gehalten. Auch das Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hält eine solche
Maßnahme für nicht geboten.

Alle im Grenzgebiet realistisch durchzuführenden Maßnahmen zur Abwehr
der Maul- und Klauenseuche werden umfassend ausgeschöpft. Die
kritischen Äußerungen der nordrhein-westfälischen Umweltministerin
verkennen die Rechtslage und entbehren jeder sachlichen Grundlage.
Angesichts ihrer originären Zuständigkeit als Landesministerin und
ihrer politischen Verantwortung sind die gegen den Bundesgrenzschutz
erhobenen Vorwürfe auch völlig unverständlich. Sie sind allenfalls
geeignet, die Bevölkerung zusätzlich zu verunsichern."

BMI Internetredaktion
Pressemitteilung Nr. 101
Veröffentlicht am 3. April 2001
 



 

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