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AHO Aktuell - 03.04.2001

Tierseuchenkassen können Daten der Rinderregistrierung nutzen


(aho) - Nach dem Deutschen Bundestag hat sich heute auch der Bundesrat
der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angeschlossen und
dem Gesetz, das die Verarbeitung und Nutzung der im Zusammenhang mit
der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern erhobenen Daten regelt,
in der geänderten Fassung zugestimmt. Am Mittwoch dieser Woche hatte
sich der Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, dass die Tierseuchen-
kassen der Länder Informationen der Rinderregistrierung aus der
nationalen Datenbank insoweit verwenden dürfen, als dies zum Zweck der
Beitragserhebung erforderlich ist. Da die Kassen in dem ursprünglichen
Gesetz nicht erwähnt waren, hatte der Bundesrat am 16. Februar 2001 das
Vermittlungsgremium angerufen. Aufgabe der Kassen ist unter anderem, bei
Tierverlust Entschädigungen an die betroffenen Tierhalter zu zahlen.

Durch das Gesetz wird eine EU-Verordnung umgesetzt, die die Durchführung
der obligatorischen Etikettierung von Rindfleisch nach dem 31. August
2000 betrifft und Anpassungen der Vorschriften über die fakultative
Rindfleischetikettierung enthält. Die Vorgängerverordnung des Rates wurde
aufgehoben. Inhaltlich sind die Vorschriften zur Kennzeichnung und
Registrierung von Rindern im Wesentlichen gleichgeblieben.

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verarbeitung und Nutzung
der zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates erhobenen
Daten.

Drucksache 233/01 (Beschluss)
62/2001 ... 30. März 2001
 



 

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