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AHO Aktuell - 02.04.2001

BSE: Die Situation in Drittländern - Fragen und Antworten

Ein Memorandum der EU


Wie steht es derzeit um das BSE-Risiko durch Rindfleisch
und Rindfleischprodukte, die aus Drittländern eingeführt werden?



In Ländern außerhalb der EU, mit Ausnahme der Schweiz, wurden bislang keine
einheimischen BSE-Fälle entdeckt. Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss
hat jedoch potenzielle Risiken ermittelt, u. a. vor dem Hintergrund solcher
Aspekte wie frühere Einfuhren von lebenden Rindern und Fleisch- und
Knochenmehl aus dem Vereinigten Königreich und anderen von BSE betroffenen
Ländern, Verfütterung von Säugetierfleisch- und -knochenmehl an Wieder-
käuer, Verarbeitung von Schlachtabfällen, BSE-Überwachung, Sensibili-
sierungsmaßnahmen usw. Die Kommission hat dementsprechend beschlossen,
dass dem europäischen Verbraucher bei Einfuhren das gleiche Schutzniveau
gewährleistet werden muss wie bei Erzeugnissen aus der EU selbst.

Warum legte die EU Beschränkungen für Einfuhren aus Drittländern
fest?


Die Beschränkungen sind notwendig angesichts der Feststellung der WHO/FAO,
die vom Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses der Kommission bestätigt
wird, dass BSE auch in bestimmten Drittländern vorkommen kann. Dies wiederum
erfordert Maßnahmen, die in Bezug auf den Import von Fleisch und Fleisch-
produkten das gleiche Schutzniveau gewährleisten wie für Produkte aus der
EU selbst. Derzeit ist vorgeschrieben, dass SRM in allen Mitgliedstaaten zu
beseitigen und zu vernichten sind, auch in denjenigen, in denen der WLA das
Bestehen von BSE für unwahrscheinlich hält.

Welche Bedeutung hat der Vorschlag für den Gesundheitsschutz?

Mit dem Vorschlag wird eine weitere Schutzbarriere gegen BSE geschaffen.
Derzeit besteht kein Verbot der Gemeinschaft gegen Importe von
spezifiziertem Risikomaterial (SRM) oder Fleischprodukten, die SRM
enthalten, aus Drittländern. Ab dem 01. April 2001 werden diese Importe
verboten sein, mit Ausnahme der Einfuhren aus denjenigen Ländern, in
denen der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss das Bestehen von BSE für
sehr unwahrscheinlich hält.

Ist der Vorschlag protektionistisch?

Nein, er ist angemessen und nicht diskriminierend. Der Risikostatus der
Drittländer wurde vom Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss in der
gleichen Weise bewertet wie derjenige der EU-Mitgliedstaaten. Dieser
Risikostatus ist das alleinige Kriterium für die Festlegung des
Schutzniveaus in Bezug auf SRM. Das Vorhandensein von BSE wurde für
zehn Drittländer als äußerst unwahrscheinlich eingeschätzt, diese
Länder sind daher von allen Einschränkungen ausgenommen. Kein Mitg-
liedstaat der EU hat diese Einstufung erhalten. Die Entscheidung der
Kommission, SRM zu beseitigen, wurde der WTO erstmalig im Juli 1997
mitgeteilt; es gingen mehrere Stellungnahmen ein, aber die entsprechenden
Rechtsvorschriften traten aus verschiedenen Gründen nie in Kraft. Die
Entscheidung vom Juni 2000 wurde ebenfalls mitgeteilt, es gingen keine
Stellungnahmen von Drittländern ein. Gemäß dem Engagement der EU, die
wissenschaftliche Entwicklung ständig zu beobachten, werden neue
Erkenntnisse jedoch stets berücksichtigt werden.

Sind Proteste von Drittländern zu erwarten?

Selbstverständlich, neue Vorschriften dieser Art bringen Kosten mit sich.
Angesichts der sorgfältigen und sehr transparent durchgeführten Risiko-
bewertung durch den WLA und der Informationen seitens der zuständigen
Behörden der betroffenen Länder, sowie der angemessenen und nicht
diskriminierenden Maßnahmen sind derartige Proteste jedoch, sofern sie
überhaupt erhoben werden, unbegründet. Zudem sieht die Rechtsvorschrift
eine Ausnahmeregelung für Drittländer vor, die bei der geografischen
Risikobewertung des WLA in die Kategorie I (BSE unwahrscheinlich)
eingestuft wurden.

Welche Auswirkungen ergeben sich für den Handel?

Der Handel mit Rinderschlachtkörpern wird nicht gestört, dank einer
Bestimmung, nach der die Wirbelsäule (ein SRM) in der EU und nicht im
Drittland vor dem Export zu entfernen ist. Die Drittländer müssen jedoch
sicherstellen, dass beim Schlachten der Tiere keine Verfahren angewandt
werden, die in der EU verboten sind. Das meiste Rindfleisch wird jedoch
in entbeinter Form gehandelt und ist daher ohnehin nicht betroffen.

Ist den Drittländern die Bedeutung dieser Entscheidung bewusst?

Die Entscheidung der Kommission 418/2000, die das Verbot von SRM in
Importen aus Drittländern festlegt, wurde im Juni 2000 verabschiedet.
Die Entscheidung wurde der WTO entsprechend gängiger Praxis mitgeteilt,
es gingen jedoch keine Stellungnahmen von den Handelspartnern der EU
ein. Die Kommission ersuchte zudem die Drittländer, aus denen ein Export
der betreffenden Produkte zugelassen war, Unterlagen über ihren
epidemiologischen Status in Bezug auf BSE im Jahre 1998 vorzulegen. Es
gab zahlreiche Kontakte mit Drittländern, in denen diese über den
Standpunkt der Gemeinschaft zu BSE informiert wurden, einschließlich
der Auswirkungen auf Einfuhren.

Wie gelangte die Kommission zu ihrer Risikobewertung?

Auf Initiative der Kommission führte der Wissenschaftliche Lenkungs-
ausschuss eine geografische Risikobewertung der BSE-Situation in
Mitgliedstaaten und Drittländern durch. Die Methodik für diese
Bewertung wurde über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren entwickelt
und erstmalig im Dezember 1998 im Internet veröffentlicht. Diese
Bewertung stützte sich auf von den betroffenen Ländern auf Grund einer
Empfehlung der Kommission aus dem Jahre 1998 vorgelegte Unterlagen mit
den erforderlichen Informationen für solch eine Bewertung. Gefragt war
unter anderem nach Einfuhren von Rindern sowie Fleisch- und Knochenmehl
aus dem Vereinigten Königreich und anderen von BSE betroffenen Ländern,
Verarbeitungsnormen für tierische Nebenprodukte, Verwendung von SRM,
Verfütterung von Tier- und Knochenmehl an Wiederkäuer usw.

Welche Risikokategorien gibt es?

Der WLA hat vier Kategorien festgelegt:

Stufe I BSE äußerst unwahrscheinlich

Stufe II BSE unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen

Stufe III BSE wahrscheinlich, aber nicht bestätigt bzw. nur auf niedriger
Ebene bestätigt

Stufe IV BSE auf höherer Ebene bestätigt

Was bedeutet es für ein Drittland, in welche Kategorie es eingestuft
wird?


Die derzeitige Entscheidung unterscheidet zwei Gruppen diejenige, in der
das Vorhandensein von BSE unwahrscheinlich ist (Kategorie 1) und für die
es dementsprechend eine Befreiung von der Pflicht geben kann, die
Abwesenheit von SRM zu bescheinigen, und diejenige, für die BSE nachge-
wiesen ist oder nicht ausgeschlossen werden kann. Dieselben Kriterien
gelten für die EU-Mitgliedstaaten, die sämtlich in die Kategorien 2 und
4 fallen und verpflichtet sind, SRM zu entfernen.

Ist der geografische Risikostatus eines Landes ein Indikator für
die Sicherheit des Rindfleischs?


Nein. Sämtliches Rindfleisch auf dem Markt muss, unabhängig vom
geografischen Risikostatus des Erzeugerlandes, sicher sein. Dies erfordert
eine Reihe von Schutzmaßnahmen, insbesondere die Entfernung von SRM sowie
eine aktive Überwachung, um zu verhindern, dass BSE-Material in die
Nahrungsmittelkette gelangt. Diese Maßnahmen können in bestimmten Fällen
entsprechend dem Risikostatus des betreffenden Landes strenger sein. So
sind beispielsweise Länder in der Kategorie I nicht verpflichtet, SRM
zu entfernen, während dies bei allen anderen Kategorien gefordert ist.

Gibt es vergleichbare internationale Risikoklassifikationen?

Das Internationale Tierseuchenamt beschäftigt sich seit einiger Zeit mit
der BSE-Klassifikation und hat fünf Kategorien festgelegt, die sich
weitgehend mit dem System des WLA decken. Das Internationale Tierseuchen-
amt dürfte jedoch auf absehbare Zeit keine Kategorisierung einzelner Länder
vornehmen. Unter diesen Umständen hält die Kommission an ihrer eigenen
Klassifizierung fest, die sich auf wissenschaftliche Grundsätze der Risiko-
bewertung stützt, die vom WLA entwickelt wurden. Die Kommission beab-
sichtigt, ihr System demjenigen des Internationalen Tierseuchenamtes
anzupassen, sobald der Vorschlag für eine Verordnung über transmissible
spongiforme Enzephalopathien (TSE) vom Rat und vom Europäischen Parlament
verabschiedet wurden.

Besteht für Verbraucher in Drittländern Anlass, um die Sicherheit ihres
Rindfleischs zu fürchten?


Es ist nicht Aufgabe der Kommission, Stellung zur Sicherheit von Rind-
fleisch in Drittländern zu beziehen. Auch wenn einheimische BSE-Fälle
außerhalb der EU, mit Ausnahme der Schweiz, bislang nicht festgestellt
wurden, dürfte die Risikobewertung des WLA für die Gesundheitsbehörden
in den Drittländern jedoch für die Gestaltung ihrer eigenen BSE-Strategie
von besonderem Interesse sein. Zahlreiche Drittländer haben beispielsweise
schon Maßnahmen umgesetzt, die auch in der EU gelten, so etwa das Verbot
der Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl von Säugetieren an
Wiederkäuer, BSE-Tests für Rinder, verbesserte Überwachung und
Sensibilisierung für BSE usw. Zu beachten ist, dass Rindfleisch als solches
nicht als Überträger der Krankheit identifiziert worden ist. Die kritischen
Gewebe sind die sogenannten SRM, vor allem das Hirn und die Wirbelsäule
älterer Tiere.

DN: MEMO/01/115 Date: 2001-04-02
 



 

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