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AHO Aktuell - 02.04.2001

Die EU-Politik bezüglich einer Impfung gegen MKS


(EU) - Die Politik der Europäischen Gemeinschaft im Kampf gegen die Maul-
und Klauenseuche zielt darauf ab, diese äußerst ansteckende Krankheit
schnellstmöglich auszurotten und gleichzeitig den wirtschaftlichen Schaden
so weit wie möglich zu begrenzen. Der wirksamste Weg, die Krankheit
auszurotten, ist die Schlachtung und Beseitigung infizierter oder
möglicherweise infizierter Tiere.

Im Rahmen dieser Ausrottungspolitik kann und muss die Impfung als Not-
maßnahme eingesetzt werden, um die Verbreitung von MKS in einem Umkreis
von einem bis 3 km um einen Seuchenherd zu verhindern, jedoch einzig
und allein als zeitlich begrenzte Maßnahme, wenn die Kapazitäten zur
unverzüglichen Schlachtung und Beseitigung unzureichend sind, und auch
dann nur bis zu einer solchen Schlachtung und Beseitigung.

Nationale wie EU-Entscheider haben in der aktuellen Situation nur die
Möglichkeit, die Notimpfung in Gebieten rund um Seuchenherde anzuordnen,
so wie dies im Ständigen Veterinärausschuss am Freitag, dem 23. März
besprochen wurde. Der Ausschuss erklärte, falls in den Niederlanden oder
anderswo in der EU eine Notimpfung beschlossen würde, dürfe dies nur unter
der Bedingung geschehen, dass alle betroffenen Tiere danach geschlachtet
und beseitigt würden.

Die Schlachtung und Beseitigung von Tieren, die im Rahmen einer Notmaßnahme
geimpft wurden, ist notwendig, da sich mit den verfügbaren Testverfahren
nicht unterscheiden lässt, ob ein Tier gegen MKS geimpft oder mit MKS
infiziert ist. Die Impfung macht also die Identifizierung infizierter Tiere
und damit die Ausrottung der Maul- und Klauenseuche unmöglich. Schlachtung
und Beseitigung infizierter und möglicherweise infizierter Tiere sind
notwendig, um den MKS-freien Status der EU insgesamt zu sichern.

Die Impfung im großen Maßstab ist in der aktuellen MKS-Krise und im Rahmen
der geltenden Ausrottungspolitik derzeit nicht angebracht. Eine großräumige
Impfung ist nur dann zu erwägen, wenn eine Maul- und Klauenepidemie auf
keine andere Art mehr unter Kontrolle zu bringen ist. Derzeit sind 11 der
15 EU-Mitgliedstaaten MKS-frei, und der Ursprung aller festgestellten
Ausbrüche außerhalb des Vereinigten Königreichs lässt sich unmittelbar auf
Tiere zurückführen, die aus dem Vereinigten Königreich stammen.

Sollte die weitere Entwicklung der Situation dies erforderlich machen und
die EU eine großräumige Impfung beschließen, dann hätte dies unmittelbar
zur Folge, dass Drittländer alle Einfuhren von lebenden Tieren und nicht
behandelten Produkten aus der EU verbieten würden. Dies würde beträchtliche
Handelseinbußen und Verluste an Arbeitsplätzen mit sich bringen.
 



 

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