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AHO Aktuell - 02.04.2001

Gegen Tierarzneimittel - Missbrauch +++ Bestandsbuch wird Pflicht


(bml) - "Die Pflicht , ein Bestandsbuch zu führen, wird wesentlich dazu
beitragen, den Missbrauch von Tierarzneimitteln zu verhindern", kommen-
tierte Verbraucherschutzministerin Renate Künast die Verordnung zur
Verschärfung vonNachweispflichten für Tierarzneimittel, die sie dem
Bundesrat zugeleitet hat.

Die Verordnung verpflichtet jeden landwirtschaftlichen Betrieb, ein
Bestandsbuch zu führen, in das jede Anwendung von Tierarzneimitteln
eingetragen werden muss. Detailliert ist aufzuzeichnen, welches Tier
welches Medikament in welcher Dosierung in welchem Zeitraum erhalten
hat. Dies gilt sowohl bei einer Verabreichung durch Tierärzte als auch
bei Anwendung von Arzneimitteln durch den Landwirt selbst. Die Auf-
zeichnungen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Mit der Einführung des Bestandsbuches wird gewährleistet, dass jede
Anwendung von Tierarzneimitteln zukünftig lückenlos nachvollzogen
werden kann. Den zuständigen Behörden wird eine Überprüfung des
ordnungsgemäßen Einsatzes der Arzneimittel erleichtert, da eine
Identifizierung der behandelten Tiere zweifelsfrei sichergestellt
werden muss.

Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat am 11. Mai über diese Verord-
nung abstimmt. Da auch die Bundesländer dem Schutz der Verbraucher
vor Tierarzneimittelmissbrauch oberste Priorität einräumten, sei sie
sicher, dass die Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten könne,
so Künast. Mit den neuen Regelungen für ein Bestandsbuch würde ein
erster Schritt zur Eindämmung des unnötigen und unbegründeten Ein-
satzes von Tierarzneimitteln getan.
 



 

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