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AHO Aktuell - 01.04.2001

MKS: Die Desinfektion von Fahrzeugreifen und Schuhwerk


(DLG). Zur Vermeidung der Maul- und Klauenseuche (MKS) ist die Hygiene
(Reinigung und Desinfektion) von entscheidender Bedeutung. Dies gilt
insbesondere für den Verkehr (Tiere, Waren, Personen) und die daran
beteiligten Fahrzeuge. Hierbei ist es ratsam, eine prophylaktische
Desinfektion der Fahrzeuge, explizit der Reifen, und des Schuhwerks
durchzuführen. Unter praktischen Bedingungen ist die Desinfektion von
Reifen häufig limitierenden Faktoren ausgesetzt. Limitierend für die
Wirksamkeit der Desinfektion sind insbesondere die kurze Einwirkzeit,
die zur Verfügung steht und, abhängig von den äußeren Bedingungen,
Regenwasser, Schmutz und niedrige Temperaturen. Angesichts der
Praxisbedingungen fällt es dem Anwender oft schwer, das richtige
Desinfektionsmittel auszuwählen. In der Untersuchung von Bachmann (Diss.
vet. med. Giessen, 1992), wurde der Einsatz von Natronlauge und
Ameisensäure in der Reifendesinfektion geprüft und die Wirksamkeit der
beiden Substanzen für diesen Einsatzzweck nachgewiesen. Weitere
Untersuchungen über die Eignung für die Reifendesinfektion liegen derzeit
nicht vor.

Die wirkungsvolle Desinfektion der Reifen besteht aus drei Schritten.
Zunächst wird der Reifen mit Desinfektionsmittel bei 3 bar eingesprüht.
Danach erfolgt die Reinigung der Reifen mit ca. 50 bar und abschließend
werden die Reifen erneut mit Desinfektionsmittellösung eingesprüht bei
3 bar bis die Flüssigkeit abläuft (mind. 15 sec.). Zu beachten dabei
ist, dass das Fahrzeug vorgefahren wird, um Reinigungs- und Desinfektions-
schatten zu vermeiden. Als wirksame Mittel gelten Natronlauge (2 %),
Ameisensäure (3 %), Formaldehyd (2 %) und Handelsprodukte, die einen
Nachweis für ihre Wirksamkeit gegen unbehüllte Viren besitzen (Liste
der DVG, Gruppe 7a).

Der Ausschuss "Desinfektion in der Veterinärmedizin" der Deutschen
Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) und die Deutsche Landwirtschafts-
Gesellschaft (DLG) empfehlen für die vorbeugende Desinfektion von
Fahrzeugreifen mit konfektionierten Handelsprodukten, die vom Hersteller
für die Desinfektion von Stallungen angegebene Anwendungskonzentration zu
verdoppeln. Da Ameisensäure und Formaldehyd bei Temperaturen unter 15 °C
einen Wirkungsverlust haben, sollte auch in solchen Fällen die Wirkstoff-
konzentration verdoppelt werden.

Für die Desinfektion von Stiefeln kann Natronlauge (2%) oder Formaldehyd
(4%) eingesetzt werden. Unverzichtbar bei der Stiefeldesinfektion ist die
mechanische Reinigung. Die Stiefel inklusive Sohle müssen mit einer Bürste
oder vergleichbarer mechanischer Einwirkung gereinigt werden. Besonders
ist darauf zu achten, dass der Schmutz aus den Rillen der Sohle entfernt
wird. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei allen Desinfektionsmaßnahmen
berücksichtigt werden muss, ist die mögliche Korrosion von Materialien
(z. B. Metalle) durch aggressive Desinfektionsmittel wie beispielsweise
Natronlauge. Bei Fahrzeugen (Bremsleitungen, Felgen u. a.) kann dies
bedeutsame Auswirkungen haben.

Die DLG prüft Desinfektionsmittel in der vom Hersteller angegebenen
Anwendungskonzentration nach praxisrelevanten Kriterien und zeichnet
Produkte, die die gestellten Anforderungen erfüllen, mit dem DLG-Güte-
zeichen aus. Geprüft werden neben der mikrobiziden Wirksamkeit zahlreiche
anwendungstechnische Kriterien. Dazu zählen die Verträglichkeit für Tiere,
die Eig-nung für verschiedene Ausbringverfahren (z.B. Hochdruckreiniger),
die Grenzflächenaktivität (Oberflächenspannung, Benetzbarkeit) und der
Korrosionsschutz für Metalle (verzinkter Stahl, Aluminium), mineralische
Werkstoffe (Eternit) und Plaste (Polystyrol, Weich-PVC, Polyäthy-len).

Desinfektionsmittel, deren Materialverträglichkeit bei der deklarierten
Anwendungskonzentra-tion belegt ist, bieten auch bei der doppelten
Anwendungskonzentration mehr Sicherheit be-züglich des Korrosionsschutzes
als ungeprüfte Produkte.

Die Desinfektionsmittelliste (10,- DM/Liste) der Deutschen Veterinärmedizi-
nischen Gesellschaft für die Tierhaltung ist unter folgender Adresse zu
beziehen: Geschäftsstelle der DVG, Frankfurter Straße 89, 35392 Gießen,
Tel. 0641/24466, Fax: 0641/25375 oder E-mail.


Eine Übersicht (kostenlos) über die DLG-geprüften Stalldesinfektionsmittel
ist unter folgender Adresse erhältlich: DeutscheLandwirtschafts-
Gesellschaft, Eschborner Landstraße 122, 60489 Frankfurt am Main,
Tel. 069/24788-323, Fax: 069/24788-114 oder E-mail.
 



 

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