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AHO Aktuell - 01.04.2001

MKS - Notfallplan im Lande Bremen


(aho) - Das Bundesgebiet und mit ihm das Land Bremen wurden
bisher glücklicherweise von der Maul- und Klauenseuche (MKS)
verschont. Dennoch müssen sich die Länder auf einen solchen
Fall vorbereiten.

Zur Bekämpfung der MKS liegt für das Land Bremen ein
Notfallplan vor, der sich an den Vorgaben des entsprechenden
Bundesmaßnahmenkatalogs orientiert. Vorsorglich wurden in
Bremen und in Bremerhaven Krisenzentren eingerichtet. Im
Falle eines MKS-Ausbruchs steuert der Gesundheitssenator den
Krisenstab. Ihm gehören neben den zugeordneten Behörden -
Lebensmittelüberwachungs-,Tierschutz- und Veterinärdienst
(LMTVet), Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und
Veterinärmedizin(LUA) - auch Polizei und Feuerwehr an. Die
Öffentlichkeit und die Medien werden direkt aus dem
Krisenzentrum informiert. Leiter des Krisenstabes ist
Staatsrat Dr. Arnold Knigge, der am 29. März 2001 den
Notfallplan in einer Pressekonferenz erläuterte.

MKS-Verdacht

1. Ergibt sich ein MKS-Verdacht, werden Proben des
betroffenen Tieres (der Tiere) per Kurier zur
Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere
nach Tübingen geschickt. Die Untersuchung dauert
mindestens 12 Stunden bis maximal zwei Tage.Das Gehöft
mit MKS-Verdacht wird so abgesperrt, dass weder durch
Menschen noch durch Fahrzeuge das Virus verschleppt
werden kann. Unter anderem sollen die auf dem Hof
lebenden Menschen den Kontakt zu anderen Personen
meiden. Das gesamte Gehöft wird desinfiziert. Das
Gleiche gilt auch für Höfe bei denen ein
Ansteckungsverdacht dadurch gegeben ist, dass in der
Inkubationszeit Kontakte zum Hof mit MKS-Verdacht
bestanden.

2. An den Höfen vorbeiführende Straßen und Wege werden
gesperrt.

3. Durch klinische Untersuchung oder epidemiologische
Zusammenhänge kann ein MKS-Verdacht so massiv sein, dass
eine sofortige Tötung der Klauentiere des Hofes sowie
der auf den nachgewiesenen Kontakthöfen angeordnet
werden kann.

4. Der Krisenstab nimmt im Krisenzentrum seine Arbeit auf
und bereitet alle Maßnahmen für den Fall von MKS vor.

MKS-Fall

1. Bestätigt sich der MKS-Ausbruch, wird um den betroffenen
Hof ein Sperrbezirk errichtet (mindestens 3 Kilometer
Radius). Bis auf die Hauptverkehrsstraßen werden Straßen
und Wege für den Durchgangsverkehr gesperrt, mit
Schildern wird auf die Seuche hingewiesen. Ein
MKS-Ausbruch zieht die Tötung aller Klauentiere auf dem
betroffenen Hof zwangsläufig nach sich. In
Kontaktbetrieben kann die Tötung weiterer Tiere
erforderlich werden. Im gesamten Sperrbezirk werden alle
Klauentiere nach einem festgelegten Schema untersucht.
Hier dürfen Klauentiere für mindestens 15 Tage nicht
bewegt werden, es herrscht ein "stand still".

2. Um den Sperrbezirk wird ein Beobachtungsgebiet
eingerichtet (gemeinsam mindestens 10 Kilometer Radius).
Auch hier können Maßnahmen zur Kanalisierung des
Verkehrs angeordnet werden. Massenveranstaltungen und
Veranstaltungen mit landwirtschaftlichen Nutztieren wird
es in diesem Gebiet nicht geben. Im Beobachtungsgebiet
dürfen Klauentiere 30 Tage lang nur mit Genehmigung an
einen anderen Ort gebracht werden. Auch hier werden die
Tiere stichprobenartig untersucht.

3. Die Aufhebung der Schutzmaßregeln kann frühestens nach
30 Tagen erwogen werden. Dazu müssen alle erkrankten
Tiere entfernt, die Abschlussreinigung und -desinfektion
durchgeführt und durch Untersuchungen nachgewiesen sein,
dass das MKS-Virus in den betroffenen Gebieten nicht
mehr vorhanden ist.

4. Verstöße gegen Anordnungen im Sperr- oder
Beobachtungsgebiet können mit Bußgeld belegt werden.

5. Außer dem Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet kann es
eine Schutzzone geben (Radius von ca 20 Kilometern), in
der fünf Tage lang Klauentiere an ihrem gewohnten Ort
bleiben müssen. Die Maul- und Klauenseuche ist für
Menschen ungefährlich. Sie können das Virus jedoch
übertragen, das verheerende Wirkung auf Bestände mit
Klauentieren haben und für Landwirte zu großen
wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Deshalb bittet
der Krisenstab die Bevölkerung um Verständnis wenn es im
Falle eines Falles - der hoffentlich nicht eintritt - zu
Straßensperrungen und anderen Einschränkungen kommen
sollte. Den Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und
Hilfskräften ist dann unbedingt Folge zu leisten.
 



 

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