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AHO Aktuell - 31.03.2001

MKS: Landkreis warnt vor unnötigen Kontakten


Meppen.- Die emsländische Kreisverwaltung hat im Zusammenhang mit der
drohenden Maul- und Klauenseuche die Landwirte, aber auch die gesamte
Bevölkerung vor unnötigen Kontakten mit den Niederlanden gewarnt. Dies
betreffe insbesondere auch den Fahrzeugverkehr und die Belieferung der
Betriebe mit Futtermitteln.

Aufgrund der Rechtslage sei es der deutschen Seite nicht möglich, den
grenzüberschreitenden Futtermitteltransport, der seit einigen Tagen
wieder möglich ist, zu unterbinden. Daher könne die Kreisverwaltung
nur an die Landwirtschaft appellieren, die Kontakte zu minimieren und
nur gereinigte und desinfizierte Futtermitteltransporter auf den Hof
zu lassen. Auch den Organisatoren von Großveranstaltungen empfehle der
Landkreis, entsprechende Ereignisse abzusagen oder zu verschieben, um
eine Massenansammlung von Personen, die stets eine Seuchenübertragungs
risiko darstelle, zu vermeiden. Die Gefahr, die der Region durch die
Maul- und Klauenseuche drohe, sei sehr ernst zu nehmen. Der bereits
heute durch die umfangreiche Vorsorge eingetretene volkswirtschaft-
liche Schaden in vielen Wirtschaftsbereich sei indes "Peanuts gegen
das, was uns droht, falls wir MKS tatsächlich nachweisen und eine
Primärherdbekämpfung nicht gelingt", sagte Oberkreisdirektor Hermann
Bröring am Donnerstag in Meppen. Es stünden jetzt alle in der
Verantwortung; nicht nur die Landwirtschaft, sondern die gesamte
Bevölkerung. Insofern unterstütze der Landkreis auch die Empfehlung der
Bezirksregierung, auf Schulfahrten ins Ausland derzeit zu verzichten.

Wie die Kreisverwaltung weiter mitteilt, dürfen aufgrund der verschärften
gesetzlichen Bestimmungen und aufgrund von Weisungen der Bezirksregierung,
gültig unter anderem für den Landkreis Emsland, Schlacht-Klauentiere sowie
Zucht- und Nutz-Klauentiere nur noch im Gebiet des Regierungsbezirkes
Weser-Ems verbracht werden. In Einzelfällen bestehe darüber hinaus für
die Landwirte im südlichen Emsland zur Zeit noch die Möglichkeit,
Schlacht-Klauentiere zum nächstmöglichen Schlachthof in das Bundesland
Nordrhein-Westfalen zu verbringen. Für jeden Transport von Schlacht-,
Zucht- und Nutztieren ist eine Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen
Verbringungsverbot erforderlich. Die Erlaubnis werde erteilt, wenn die
zu verbringenden Klauentiere einer tierärztlichen klinischen Untersuchung
unterzogen werden und das Einvernehmen der zuständigen Veterinärbehörde
des Empfängerbetriebes vorliege.


Nr. 74/2001
29. März 2001
 



 

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