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AHO Aktuell - 31.03.2001

Künast: Neuausrichtung der Agrarpolitik ist eingeleitet


Bonn (bme) - Die Neuausrichtung der Agrarpolitik ist eingeleitet. Der
Planungsausschuss für die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe
zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes hat vergangene
Woche (28. März) die neuen Eckpunkte für die Politik für den ländlichen
Raum beschlossen:

· Attraktivere Prämien für die Umstellung auf ökologischen Landbau,
· verstärkte Förderung von Verarbeitung und Vermarktung ökologisch und
regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte,
· Bindung der Investitionsförderung an besonders artgerechte und
flächengebundene Tierhaltungsverfahren.

Bundesverbraucherministerin Renate Künast erklärte, dies sei "der
erste Schritt für die Neuausrichtung der Förderpolitik. Die Minister
des Bundes und der Länder haben die feste Absicht, noch vor der
Sommerpause eine grundlegende Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe
ab 2002 zu beschließen."

Auf Initiative Künasts sprachen sich die Minister dafür aus, einer
umwelt-, natur- und tiergerechten Qualitätsproduktion, der Agrarumwelt-
förderung sowie der Umstellung auf ökologischen Landbau Priorität zu
geben. Sie stimmten im Planungsausschuss dem Rahmenplan der Gemein-
schaftsaufgabe für den Zeitraum 2001 bis 2004 zu. Damit stehen in
diesem Jahr ab sofort rund 2,6 Milliarden Mark zur Verfügung, davon
entfallen auf den Bund 1,59 Milliarden. Bereits in diesem Jahr sollen
Investitionen von anerkannten Betrieben des ökologischen Landbaus und
von Betrieben, die darauf umstellen, sowie Investitionen in besonders
artgerechte Tierhaltungssysteme bevorzugt berücksichtigt werden.

Die Agrarminister hatten im Dezember die Fördergrundsätze für den
Rahmenplan 2001 beschlossen. Eine neuerliche Beratung war erforderlich,
weil der ursprüngliche Finanzplafonds wegen der BSE-bedingten Ausgaben
um 125 Millionen Mark abgesenkt werden musste. Die neuen Förder-
prioritäten tragen der notwendigen Neuausrichtung der Agrarstruktur-
förderung und zugleich den eingeschränkten finanziellen Handlungs-
spielräumen Rechnung.
 



 

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