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AHO Aktuell - 31.03.2001
Kein Bundesland hat Impfplan vorgelegt
Bonn (bme) - Aufgrund aktueller Forderungen nach Impfungen gegen Maul-
und Klauenseuche (MKS) bekräftigte Bundesverbraucherministerin Renate
Künast vergangene Woche (30. März), dass vorbeugendes Impfen nach EU-Recht
verboten ist. Diese Haltung hätten sowohl die EU-Kommission als auch
nahezu alle Mitgliedstaaten im Agrarrat am 19. März erneut unterstrichen.
Sie wies darauf hin, dass der seit dem ersten MKS-Fall in Großbritannien
von Deutschland vertretene Notfallplan, bei Ausbruch der Seuche gegebenen-
falls auch Notfallimpfungen durchzuführen, jetzt auch von den Nieder-
ländern und Großbritannien umgesetzt werde. Im übrigen verwies Künast
auf das Gutachten der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der
Tiere zur Problematik des Impfens und insbesondere auf die Forderung, die
Entwicklung von markierten Impfstoffen voranzutreiben. Wenn es solche
Impfstoffe gäbe, entfiele das derzeitige Hauptproblem, dass geimpfte
Tiere infiziert sein könnten, ohne erkennbare Symptome aufzuweisen, damit
unerkannt Viren ausscheiden und zum Ansteckungsherd für weitere Tiere
werden könnten. Entscheidend sei im Augenblick, dass alle Sicherheits-
vorkehrungen gegen die weitere Verbreitung der Seuche auf allen Ebenen
mit großem Nachdruck fortgesetzt würden. Nach wie vor bestehe Anlass
zu höchster Wachsamkeit.
Künast wies darauf hin, dass es in der Impf-Frage keinen Beschluss
der Bundesregierung gebe, sondern eine Entscheidung des nationalen
Krisenstabes, der ausdrücklich von der Agrarministerkonferenz des
Bundes und der Länder in Cottbus bestätigt worden sei. Es sei also
gemeinsame Bund-Länder Position, in einem dreistufigen Verfahren
vorzugehen und nur unter bestimmten Bedingungen Notimpfungen
durchzuführen, so Künast. Eine solche Entscheidung für eine
Notimpfung könne nur im betroffenen Landesministerium im Benehmen
mit dem Bundesministerium getroffen werden. Bisher habe aber kein
Bundesland einen Impfplan vorgelegt.
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