Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 30.03.2001

EU: Die MKS - Impfung wird nicht wieder eingeführt


(aho) - Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bekräftigten am
23.03.2001 auf der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses ihr
Engagement für die aktuellen EU-Maßnahmen zur Ausrottung der Maul-
und Klauenseuche. Dazu gehören zwei Prioritäten. Zum einen die
Tötung und Vernichtung infizierter oder empfänglicher Tiere. Zum
anderen die strenge Einschränkung des Transports von Tieren, um
die Gefahr einer Ausbreitung des Virus zu minimieren. Für eine
allgemeine Impfung der Tiere gibt es keine Zustimmung.

Die Mitgliedstaaten erörterten auch, wie die geltenden allgemeinen
Gemeinschaftsbestimmungen, die eine "Suppressivimpfung" erlauben,
in der Praxis gehandhabt werden können. Diese Bestimmungen sehen
die Impfung einer begrenzten Zahl von Tieren in einem abgegrenzten
Gebiet um den Ort eines MKS-Ausbruchs vor, wenn die Zahl der Tiere
die verfügbaren Beseitigungskapazitäten übersteigen. Diese sehr
spezifische Notimpfung könnte eingesetzt werden, um die Seuchen-
ausbreitung im Gebiet um einen bestätigten Ausbruch zu verhindern.
Tiere, die geschlachtet und vernichtet werden sollen, könnten geimpft
werden, um einer Weiterverbreitung des Virus vorzubeugen. Da eine
Reduzierung der Infektionsgefahr erst nach sechs bis zehn Tagen ab
der Impfung einsetzt, wäre ein solches Vorgehen nur sinnvoll, wenn
die betroffenen Tiere nicht innerhalb dieser Frist getötet werden
können.

In diesem Zusammenhang hat der Ständige Veterinärausschuss auf
Antrag der niederländischen Delegation eine befürwortende
Stellungnahme zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission
abgegeben, wonach die Niederlande unter bestimmten, genau
definierten Bedingungen1 eine Notimpfung gegen Maul- und Klauen-
seuche vornehmen dürfen. Diese "Suppressivimpfung" nur an Tieren
in identifizierten Betrieben in einem abgegrenzten Gebiet durch-
geführt werden, und ausschließlich in Verbindung mit einer
raschen und unverzüglichen Tötung der Tiere. Die Niederlande
könnten auf diese Möglichkeit zurückgreifen, wenn - im Falle
weiterer Ausbrüche der Seuche - ein Engpass bei den Verarbei-
tungskapazitäten auftritt.

Die Niederlande erklärten am 23.03.2001 jedoch im SVA, sie
würden diese Möglichkeit für die am 23. März gemeldeten drei
bestätigten und vier Verdachtsfälle nicht nutzen. Sie ver-
pflichteten sich zudem, alle geimpften Tiere unverzüglich
und auf jeden Fall innerhalb von zwei Monaten zu töten und
zu beseitigen.

Die Niederlande werden dafür Sorge tragen, dass vor einer
solchen begrenzten Impfaktion die Mitgliedstaaten und die
Kommission offiziell über die Einzelheiten des Programms
informiert werden.

Brüssel, 23. März 2001
Veröffentlicht am 29/03/2001
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de