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AHO Aktuell - 30.03.2001

Schärferes Vorgehen gegen Arzneimittelmissbrauch bei Nutztieren


(aho) - Auf Antrag Bayerns hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung
die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung des strafrechtlichen
Schutzes der Verbraucher vor Arzneimittelmissbrauch in der landwirtschaft-
lichen Nutztierhaltung beim Deutschen Bundestag beschlossen. Hintergrund
sind mehrere Ermittlungsverfahren aus der letzten Zeit, bei denen die
Dimension der missbräuchlichen Anwendung Parallelen mit der organisierten
Kriminalität aufweise. Um diese Fälle des schweren Arzneimittelmissbrauchs
zu bekämpfen, sollen künftig die gleichen strafrechtlichen Mittel einge-
setzt werden können wie gegen die organisierte Kriminalität. Konkret heißt
das, dass bei schwersten Verstößen gegen das Arzneimittelrecht die Vermö-
gensstrafe verhängt oder der erweiterte Verfall angeordnet werden können.
Sowohl die Vermögensstrafe als auch der erweiterte Verfall dienen der
Abschöpfung des Gewinns, den ein Verurteilter aus rechtswidrigen Taten
erzielt hat. Die illegalen Machenschaften im Bereich der Arzneimittel-
versorgung bei Nutztieren gefährdeten die Gesundheit von Menschen und
müssten deshalb entschieden bekämpft werden.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn
innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten
muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.


Drucksache 119/01 (Beschluss)
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes
der Verbraucher vor Arzneimittelmissbrauch in der landwirtschaftlichen
Nutztierhaltung
55/2001 ... 30. März 2001
 



 

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