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AHO Aktuell - 30.03.2001

Schafe im Notfall auf Stilllegungsflächen


München - Landwirtschaftsminister Josef Miller hat jetzt an die bayerischen
Landwirte appelliert, Schafherden, die wegen der Gefahr der Übertragung der
Maul- und Klauenseuche (MKS) nicht mehr weiterwandern dürfen und in Futter-
notstand geraten sind, auf ihren Stilllegungsflächen weiden zu lassen. Die
EU-Kommission hat dies laut Miller mit Verordnung vom 23. März bis zum 30.
April dieses Jahres ausdrücklich gestattet. Seinen Worten zufolge muss es
sich jedoch in jedem einzelnen Fall um eine Notsituation handeln, die beim
zuständigen Amt für Landwirtschaft gemeldet und anerkannt werden muss. Für
die Beweidung ist stets das Einverständnis der Besitzer der Stilllegungs-
flächen erforderlich, für die Nutzung darf laut EU-Recht kein Entgelt
verlangt werden. Minister Miller begrüßte die Entscheidung der Kommission,
"weil gerade die Herdenschafhalter aufgrund der MKS-Restriktionen
teilweise in große Schwierigkeiten geraten sind".

Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten
 



 

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