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AHO Aktuell - 29.03.2001

MKS : EU stimmt britischem Krisenplan zu


(aho) - Der Ständige Veterinärausschuss, der die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union vertritt, gab heute (28.03.2001) eine befürwortende
Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission ab, in dem die
Bedingungen für die Anwendung des Notimpfungsprogramms für Tiere in
Devon and Cumbria (UK) durch die britischen Behörden festgelegt werden.
Einerseits bekräftigte der Ausschuss sein hohes Engagement für die
Tilgung der Maul- und Klauenseuche, er räumte aber ein, dass in Devon
und Cumbria eine besondere epidemiologische Situation vorliegt, da die
Seuche dort bei Schafen bereits weit verbreitet ist. Der Ausschuss
bestätigte, es gebe keine Unterstützung für ein allgemeines EU-weites
Schutzimpfungsprogramm für alle Tiere. Der anstehende Kommissions-
vorschlag zur Änderung der Richtlinie des Rates über Gemeinschafts-
maßnahmen zur MKS-Bekämpfung werde jedoch Gelegenheit bieten, alle
Fragen, einschließlich der Schutzimpfung, umfassend zu diskutieren.
Der Ausschuss kam überein, die Frage einer möglichen Schutzimpfung
von Zootieren in einer Sachverständigenarbeitsgruppe am nächsten
Freitag und anlässlich der Ratstagung in der morgigen Sitzung der
Leitenden Veterinärbeamten aller Mitgliedstaaten zu erörtern.

Der Antrag des Vereinigten Königreichs ist durch die außergewöhnlichen
Umstände in den Grafschaften Cumbria und Devon bedingt. In diesen
Grafschaften wird eine sehr hohe Zahl von MKS-infizierten Schafen
gemeldet, die jedoch keine äußeren Krankheitssymptome aufweisen. Zudem
entstehen außergewöhnliche Probleme durch die Keulung einer enorm
hohen Zahl von MKS-anfälligen Tieren. Der Ausschuss räumt ein, dass
diese außergewöhnlichen Umstände ein außergewöhnliches Vorgehen
rechtfertigen. Daher hielt man es für angemessen, den Ausschuss zu
ersuchen, die Bedingungen klarzustellen, unter denen eine MKS-Schutz-
impfung als zusätzliches Mittel zur Tilgung der Seuche eingesetzt
werden kann.

Falls die Impfung durchgeführt wird, werden etwa 180 000 Tiere geimpft
und in ihren Tierpässen eindeutig als geimpft gekennzeichnet. Die
geimpften Tiere dürfen länger als ein Jahr nach dem letzten Ausbruch
im jeweiligen Gebiet nicht aus den Impfgebieten und keinesfalls in
andere Mitgliedstaaten verbracht werden, da sie sonst das MKS-Virus
auf andere Tiere übertragen könnten, wenn sie infiziert wurden, bevor
der volle Impfschutz bestand.

Fleisch und Milch dieser Tiere können verwendet werden, sofern sie
einer besonderen Behandlung (Pasteurisierung, Reifung) unterzogen
werden, die die Vernichtung eines etwaigen MKS-Virus sicherstellt.

Ferner bleiben die Handelsbeschränkungen, die seit dem 21. Februar in
Großbritannien gelten, weiterhin in Kraft. Demzufolge dürfen weder
lebende Tiere noch unbehandelte Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die
das MKS-Virus übertragen könnten, außerhalb des Vereinigten Königreichs
vermarktet werden.

Greift das Vereinigte Königreich auf die Möglichkeit der Schutzimpfung
zurück, stellt es sicher, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission
über weitere Einzelheiten des geplanten Impfungsprogramms, wie das
genaue Gebiet, in dem die Schutzimpfung stattfindet, amtlich informiert
werden.

Eines solches Impfungsprogramm hätte natürlich zeitlich und geographisch
begrenzte Auswirkungen auf den MKS-Status des Vereinigten Königreichs.
Angesichts des Kontrollstandards auf internationaler Ebene wird der
international anerkannte Status anderer Mitgliedstaaten als "MKS-frei
ohne Impfung" allerdings nicht in Frage gestellt.

FMD : SVC agrees to UK contingency plan
DN: IP/01/463 Date: 2001-03-29
IP/01/463
Brüssel, den 28. März 2001
 



 

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