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AHO Aktuell - 29.03.2001

MKS kann den Katastrophenfall in Weser-Ems auslösen


(aho) - Kommt sie oder kommt sie nicht? Die Maul- und Klauenseuche (MKS)
ist beherrschendes Thema nicht nur in den Krisenstäben der Behörden:
Auch immer mehr Privat- und Geschäftsleute stellen fest, dass sie bei
Ausbruch der hoch ansteckenden Seuche und auch schon im Vorfeld mit
Einschränkungen rechnen müssen. Regierungspräsident (Weser-Ems) Bernd
Theilen warb am Dienstag vor Journalistinnen und Journalisten in
Oldenburg um Verständnis auch für unpopuläre Maßnahmen, beispielsweise
das Verbot von Frühlings- und Jahrmärkten - dies wird in den grenznahen
Landkreisen bereits umgesetzt, um die Ansteckungsgefahr einzudämmen.
"Die Absage von Veranstaltungen ist keine überzogene Reaktion, sondern
kann die Region vor der Seuche schützen", sagte Theilen.

Theilen sagte weiter, dass die Region Weser-Ems auf den Ernstfall
vorbereitet sei. Mit den Hauptverwaltungsbeamten der Landkreise und
kreisfreien Städte sei vereinbart, dass bei Ausbruch der Seuche der
Katastrophenfall ausgerufen werden könne. "Das Ausrufen des
Katastrophenfalles verschafft den Landkreisen und kreisfreien Städten
zusätzliche Handlungsmöglichkeiten", erklärte Theilen. Geregelt ist
dies im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz.

Im Katastrophenfall können Einsatzkräfte wie die Freiwillige Feuerwehr,
das Technische Hilfswerk oder die Einheiten des Deutschen Roten Kreuzes,
der Johanniter- Unfall-Hilfe, des Malteser Hilfsdienstes, des Arbeiter
Samariter Bundes oder der DLRG leichter eingesetzt werden. Des Weiteren
kann der Landkreis die Bereitschaftspolizei, den Bundesgrenzschutzes
und schließlich auch die Bundeswehr anfordern und sogar Privatleute
verpflichten, bei der Abwehr der Katastrophe mitzuhelfen.

Auch an der Wirtschaft geht der Katastrophenfall nicht vorbei: Sie sind
verpflichtet, benötigtes Material zur Verfügung zu stellen - angefangen
bei Verkehrsschildern bis hin zu Spezialfahrzeugen. Notwendige Dienst-
leistungen wie z.B. Transportleistungen oder Reparatur von Fahrzeugen
und Gerät können gleichfalls bei Firmen eingefordert werden.

Theilen stellte klar, dass an der Grenze zu den Niederlanden nach wie
vor rund um die Uhr von Polizei und Bundesgrenzschutz kontrolliert wird,
um das Transportverbot von Nutztieren und Gülle durchzusetzen. Lediglich
zwölf größere Grenzübergänge zu den Niederlanden sind noch geöffnet;
80 kleinere wurden geschlossen.

Bisher gibt es keine Anzeichen für die hoch ansteckende Seuche - auch
nicht bei den mehr als 30.000 Ferkeln und ca. 300 Rinder, die seit Mitte
Februar aus den Niederlanden nach Weser-Ems gelangt sind. Alle aus dem
Nachbarland gelieferten Tiere werden regelmäßig untersucht; die
betroffenen 56 Betriebe stehen nach wie vor unter Quarantäne.

Im übrigen bleiben alle anderen Anordnungen zum Schutz vor der
hochansteckenden Maul- und Klauenseuche bestehen. Deshalb finden zunächst
is auf weiteres keine Auktionen und Viehmärkte mehr statt. Auch die
Einschränkungen beim Transport von Klauentieren wurden verlängert und
gelten zunächst bis zum 4. April. Nur zuvor von Tierärzten untersuchte
Tiere dürfen transportiert werden, die Fahrzeuge müssen desinfiziert
werden.


Pressemitteilung der Bezirksregierung Weser-Ems vom 28. März 2001
 



 

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