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AHO Aktuell - 28.03.2001

Korrektur: Klarstellung durch Verordnung: Verbot betrifft .........


(aho) - Achtung: Über die in der Meldung: "Klarstellung durch Verordnung:
Verbot betrifft weiterhin auch Pferde (28.03.2001)" genannten Telefonnummer
des Kreises Coesfeld können nur Einwohner des Kreises Coesfeld Formulare für
Ausnahmeanträge erhalten. Bewohner anderer Landkreise müssen sich an ihr
örtlich zuständiges Veterinäramt wenden.
 



 

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