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AHO Aktuell - 28.03.2001

Schweiz: Einfuhrstopp und scharfe Kontrollen an der Grenze


(aho) - Aufgrund der verschärften Seuchenlage in Europa hat das Bundesamt
für Veterinärwesen (BVET) der Schweiz an den Grenzen zusätzliche Schutz-
massnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS) angeordnet. Damit soll
sichergestellt werden, dass die Seuche nicht mit Tieren, Nahrungsmitteln,
Futtermitteln, Streue, Mist, Gülle oder Transportfahrzeugen in die Schweiz
eingeschleppt wird. Erstmals im Rahmen dieses Seuchenzuges treten auch
Verbote für private Einfuhren im Personenverkehr in Kraft.

Die neuen Massnahmen werden auf Grund einer Risikoanalyse getroffen, die
vom BVET vorgenommen worden ist. Diese hat ergeben, dass wegen des schwer
kontrollierbaren Tierverkehrs in der EU mit einer weiteren Ausbreitung der
Seuche gerechnet werden muss. Neben den Massnahmen gegenüber Gross-
britannien und den andern von MKS befallenen Ländern enthält das neue
Massnahmenpaket daher auch Beschränkungen, die alle EU-Länder betreffen.

Die wichtigsten Massnahmen im Einzelnen:

Im Reisendenverkehr wird die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen
aus Grossbritannien verboten.

Leere Tiertransporter dürfen nur noch in die Schweiz einfahren, wenn
die Fahrer mit einem amtstierärztlichen Zeugnis belegen können, dass
der Laderaum nach dem letzten Tiertransport gereinigt und desinfiziert
worden ist - sonst werden sie zurückgewiesen.

Im Handelsverkehr darf aus Ländern mit MKS (gegenwärtig Grossbritannien,
Irland, Frankreich und die Niederlande) kein Fleisch mehr in die Schweiz
gelangen. Auch die Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Grossbritannien
wird verboten, während sie in den andern drei Ländern mit MKS nur unter
sichernden Bedingungen zugelassen werden. Lamm- und Ziegenfleisch darf
aus der ganzen EU nicht mehr eingeführt werden.

Fleischerzeugnisse mit weniger als 20% Fleischanteil, sowie Milch und
verarbeitete Milchprodukte aus der EU müssen neu grenztierärztlich
untersucht werden.

Die Einfuhr von Heu, Stroh, Mist und Gülle aus allen EU-Staaten bedarf
einer Bewilligung* des Bundesamtes für Veterinärwesen. Diese wird nur
erteilt, wenn das Material aus Gegenden stammt, die frei von MKS sind.

Schon seit 13. März gilt zudem: Für lebende Klauentiere aus allen
Ländern der EU gibt es grundsätzlich keine Ein- und Durchfuhrbe-
willigungen mehr. Aus Großbritannien dürfen auch keine Pferde mehr
eingeführt werden.

*Bitte senden Sie ein Gesuch mit detaillierten Angaben an die
Sektion Bewilligungen des BVET. Fax ++41 (0) 31 323 85 22,
e-mail bew@bvet.admin.ch,
Postadresse: Bundesamt für Veterinärwesen,
Schwarzenburgstr. 161, CH-3003 Bern

Bern, den 28. März 2001
Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz
Bereich Kommunikation

Auskunft: Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation.
Tel.: 031 323 84 96
 



 

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