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AHO Aktuell - 28.03.2001

Legehennenhaltung: Ausgestaltete Käfige als Alternative


(aid) Die EU-Richtlinie 1999/74/EG zur Festlegung von Mindestanforderungen
zum Schutz von Legehennen sieht vor, dass EU-weit für neue Käfiganlagen ab
1. Januar 2002 und für bestehende Anlagen ab 1. Januar 2012 nur noch
ausgestaltete Käfige zugelassen werden. Diese Käfige sollen die arteigenen
Verhaltensweisen der Legehennen, wie zum Beispiel das Scharren und Picken,
oder das Sandbaden ermöglichen, referierte Wilfried Brade von der
Landwirtschaftskammer Hannover in seinem Vortrag auf der 5. Internationalen
Tagung "Bau, Technik, Umwelt in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung"
Anfang März in Hohenheim. Ausgestaltete Käfige sollten mindestens 750 cm²
Käfigfläche je Henne aufweisen. Weiterhin muessen ein Nest vorhanden sein,
Einstreu und geeignete Sitzstangen, sowie ein Futtertrog mit mindestens 12
cm Breite je Tier. Brade resümierte, dass derzeit noch keine ausreichenden
Erfahrungen zur Praxistauglichkeit ausgestalteter Käfige vorlägen. Es
stehe fest, dass der Anteil der Knickeier zunähme, und der
Arbeitszeitbedarf vor allem beim Ein- und Ausstallen der Hennen steige.
Schliesslich würde vermutlich bei einem Teil der Verbraucher auch die
Haltung von Legehennen in ausgestalteten Käfigen keine Akzeptanz finden.

aid, Dr. Volker Braeutigam
 



 

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