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AHO Aktuell - 23.03.2001

Saarland: Identitätssicherung des BSE-Falles ist erfolgt


(aho) - Damit bei positiven BSE-Tests absolute Sicherheit besteht und
Fehler durch Verwechslungen ausgeschlossen sind, ist es zwingend
vorgeschrieben, dass ein genetischer Abgleich zwischen der positiven
Gehirnprobe und dem Ohr des Tieres, dem die Probe zugeordnet wird,
stattfindet. Damit wird ausgeschlossen, dass möglicherweise aufgrund
eines Fehlers in der Probenerfassung ein falscher Bestand gesperrt
wird und daraus fatale Folgefehler entstehen.

Dieser genetische Abgleich liegt für den saarländischen BSE-Fall vor.

Die Identitäts- und Herkunftssicherung wurde von Prof. Dr. Förster
vom Gendiagnosezentrum Gene Control in Bayern mit 25 polymorphen
DNA-Markern in einem umfänglichen Testverfahren durchgeführt. Dieser
Test hat eindeutig Tieridentität ergeben. Das bedeutet, dass sicher
ist, dass die BSE-positive Gehirnprobe tatsächlich von dem auf dem
Waldhof verendeten Tier stammt.

Dieser genetische Nachweis, der wichtig für den Verbraucherschutz
im Saarland ist, weil er bestätigt, dass der richtige Bestand
gesperrt wurde, hat nichts mit der Abstammungsermittlung des Tieres
zu tun, die in Niedersachsen durchgeführt werden muss.

Pressedienst des Saarlandes
Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales
23. März 2001
 



 

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