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AHO Aktuell - 23.03.2001

Kreis Coesfeld: Transportverbot für Tiere verschärft


(aho) - Ab sofort gilt das Transportverbot nach der MKS-Verordnung für alle
landwirtschaftlichen Nutztiere und auch für Zirkustiere. Bei Pferden, die
im Rahmen der Durchführung von Pferdesportveranstaltungen transportierte
werden sollen, können im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden.

Ab sofort sind Ausnahmen vom "Stand-Still" nur möglich, wenn sie aus
Gründen des Tierschutzes unabdingbar sind. Hierunter fallen beispielsweise
Transporte von Eintagsküken aus Brütereien oder Transporte, die aus
Krankheitsgründen zu Tierkliniken erforderlich werden.

Die Verbringung von Ferkeln oder Kälbern zur weiteren Aufzucht rechtfertigt
eine solche Ausnahmegenehmigung mindestens in den nächsten zehn Tagen
nicht.

Grundsätzlich sind Transporte darüber hinaus nur zu dem nächstgelegenen
Schlachthof zulässig. Nur wenn ausreichende Schlachtkapazitäten nicht zur
Verfügung stehen, können im Einzelfall auch Transporte zu einem anderen
nahe gelegenen Schlachthof in der Region genehmigt werden.
 



 

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