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AHO Aktuell - 23.03.2001

EU - Kommission zu MKS in den Niederlanden


(aho) - Die Europäische Kommission hat am 21.03.2001 nach befürwortender
Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses Schutzmaßnahmen be-
schlossen, die infolge von Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche (MKS) in
der niederländischen Provinz Gelderland notwendig geworden sind. Der
Transport von lebenden Tieren der Arten, die die Maul- und Klauenseuche
bekommen können, ist in den gesamten Niederlanden verboten. Außerdem dürfen
Frischfleisch, Fleischerzeugnisse, Milch, Milcherzeugnisse und andere
Produkte von Tieren dieser Arten aus den Provinzen Gelderland, Overijsel,
Flevoland und Noord-Brabant nicht in Verkehr gebracht werden,
es sei denn die Erzeugnisse wurden vorher einer entsprechenden Behandlung
unterzogen. Fahrzeuge, die für Vieh- und Milchtransporte eingesetzt werden,
müssen desinfiziert werden. Diese Entscheidung gilt bis zum 4. April. Die
Lage in den Niederlanden soll am 23. März 2001 auf einer Sondersitzung des
Ständigen Veterinärausschusses erörtert werden, darunter auch die Frage,
ob in einem Umkreis von 1 km um die betroffenen Höfe sowie zwei weitere
möglicherweise betroffene Betriebe Notimpfungen durchgeführt werden sollen,
bis alle Tiere der betroffenen Arten im Umkreis von 1 km getötet und
vernichtet werden können.

In den Niederlanden wurden am 21.03.2001 zwei Fälle der Maul- und
Klauenseuche auf zwei Bauernhöfen in den Provinzen Gelderland und
Overijsel bestätigt. Schutz- und Überwachungszonen im Umkreis dieser
sowie zwei weiterer Kontaktbetriebe in Noord-Brabant und Gelderland
waren schon vorher eingerichtet worden. In den landwirtschaftlichen
Betrieben, die sich in diesen Zonen befinden, sind weitere Kontrollen
durchgeführt worden.

Nachdem die Seuche im Vereinigten Königreich ausgebrochen war, beschränkte
die Kommission am 8. März den Transport von Tieren der Arten, die die Maul-
und Klauenseuche bekommen können, in der gesamten Europäischen Union.
Solche Tiere dürfen nicht zu Viehmärkten oder Sammelstellen gebracht
werden, und alle Transporte solcher Tiere sind verboten, ausgenommen
Direkttransporte zu Schlachthöfen oder unmittelbare Transfers von einem
landwirtschaftlichen Betrieb zu anderen, die von den zuständigen Behörden
des Ausgangs- wie auch des Zielortes genehmigt werden müssen. Durch diese
Maßnahme soll die Verbreitung der MKS im Falle eines Ausbruchs außerhalb
des Vereinigten Königreichs weitmöglichst reduziert werden.

Das bereits bestehende Verbot der Tiertransporte wurde am 21.03.2001 in
den Niederlanden noch verschärft. Für Vieh, Viehtransportfahrzeuge und
einige Erzeugnisse, zum Beispiel Düngemittel, gilt jetzt in den gesamten
Niederlanden ein absolutes Fahr- bzw. Transportverbot. Die Milchsammlung
unterliegt strengen Hygiene- und Desinfektionsvorschriften und ist in
den Schutz- und Überwachungszonen ganz verboten.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben am 21.03.2001 beschlossen,
vorübergehend zusätzlicheSchutzmaßnahmen der Gemeinschaft zu erlassen.

Insbesondere wird untersagt:

- lebende Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und andere Paarhufer sowie
deren Keimgewebe aus den Niederlanden in andere Mitgliedstaaten oder
in Drittländer zu verbringen;

- Produkte, insbesondere Frischfleisch und Fleischprodukte, Milch und
Milchprodukte, Felle und Häute sowie andere tierische Erzeugnisse aus
diesen Arten aus den Provinzen Gelderland, Overijsel, Flevoland und
Noord-Brabant in andere Regionen der Niederlande, andere Mitgliedstaaten
oder Drittländer zu versenden, sofern diese Erzeugnisse nicht vor dem
20. Februar 2001 gewonnen oder so behandelt wurden, dass das Risiko
einer Verbreitung des MKS-Virus ausgeschlossen ist (Pasteurisierung
und Wärmebehandlung von Milch, Wärmebehandlung von Fleischerzeugnissen,
Behandlung von Fellen und Häuten).

Außerdem müssen Fahrzeuge, die für den Transport von Vieh oder Milch
eingesetzt werden, desinfiziert werden, und der Transport von Equiden
unterliegt gewissen Einschränkungen. Diese Maßnahmen entsprechen dem
Konzept, das bereits nach dem bisher einzigen MKS-Ausbruch in
Frankreich angewandt wurde.

Die Kommission verfolgt die Situation aufmerksam und hat dabei die
volle Unterstützung der Veterinärbehörden in den Niederlanden und
auch in den anderen Mitgliedstaaten. Die Lage wird auf der für den
23. März 2001 vorgesehenen Sondersitzung des Ständigen Veterinär-
ausschusses überprüft. Auf derselben Sitzung soll auch erörtert
werden, ob in den betroffenen Gebieten der Niederlande Notimpfungen
durchgeführt werden sollen.

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