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AHO Aktuell - 22.03.2001

Bundesregierung verschärft Maßnahmen zum Schutz vor MKS


Die Bundesregierung teilt am 22.03.2001 mit:

Die Bundesregierung hat ihre Maßnahmen verstärkt, ein Übergreifen der
Maul- und Klauenseuche (MKS) nach Deutschland zu verhindern. Nach
Ausbruch der Seuche in den Niederlanden werden an den Grenzen
verschärfte Kontrollen gemeinsam mit dem Bundesgrenzschutz durchgeführt.

In den Niederlanden gibt es ein totales Transportverbot für Klauentiere,
Geflügel und Pferde. Seit 21. März Mittag ist auch ein Fahrverbot für leere
Viehtransportfahrzeuge erlassen worden. Das Verbringen von tierischen
Produkten und Fleisch in die Mitgliedstaaten wurde sofort untersagt.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat die Bundesministerien der Finanzen und des Innern
gebeten, die Zollverwaltung bzw. den Bundesgrenzschutz zu bitten, bei
der Überwachung des Grenzverkehrs zu den Niederlanden in Abstimmung
mit den Veterinär- und Landespolizeibehörden tätig zu werden. Diese
Ressorts sind der Bitte nachgekommen und es wurden alle Kontrollen an
den Grenzübergängen verstärkt.

Nach Angaben der nordrhein-westfälischen Umweltministerin Bärbel Höhn
sind seit Anfang Februar knapp 200 000 Tiere aus den Niederlanden nach
Deutschland transportiert worden. Es handele sich dabei um 173 000
Ferkel und 18 000 Zuchtschweine. Die betroffenen Höfe wurden inzwischen
identifiziert und gesperrt.

Am Mittag (22. März) wird im Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium ein
Krisenstab zusammenkommen, um über Schutzmaßnahmen gegen ein
Übergreifen der Seuche zu beraten. Agrarministerin Bärbel Höhn will die
Öffentlichkeit am Nachmittag in einer Pressekonferenz über die
Ergebnisse informieren.

Auf der Frühjahrstagung der Agrarminister der Länder in Cottbus (22./23.
März) werden ebenfalls weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von MKS
beraten. In einer Pressekonferenz am Freitag wird über die Ergebnisse
informiert.


Der Ständige Veterinärausschuss der EU hat am 21. März einer
Kommissionsentscheidung über MKS-Schutzmaßnahmen in Bezug auf die
Niederlande zugestimmt. Darin ist vorgesehen, die für Frankreich
geltenden Maßnahmen im wesentlichen analog anzuwenden.

Seit dem 13. März hat die EU ein generelles Exportverbot für Lebendtiere
aus Frankreich verhängt. Auch der Export von unverarbeiteten
Lebensmitteln aus den betroffenen französischen Regionen ist vorläufig
bis zum 27. April verboten. Ansonsten gelten nun wie gegenüber
Großbritannien auch für Frankreich die Maßnahmen des 6-Punkte-Plans
von Bund und Ländern zum Schutz vor MKS. Die Bundesregierung sieht
jedoch keine Einschränkung der Reisefreiheit in der EU vor. Ein Ausbruch
der Seuche konnte somit trotz des nun extrem gestiegenen
Ausbreitungsrisikos verhindert werden.

Am 20. März hat der Ständige Veterinärausschuss der EU beschlossen,
das Exportverbot für Vieh aus Großbritannien mindestens bis zum 4.
April aufrechtzuerhalten. Sollte in Frankreich kein neuer FAll von MKS
auftreten, soll das Exportverbot für französisches Vieh am 28. März
beendet werden. Für Tiere aus den bisher von MKS betroffenen
französischen Regionen bleibt das Embargo allerdings weiter besteheh.

Nachdem die Seuche auch in Argentinien aufgetreten ist, gilt seit dem
18. März nun auch ein Importverbot für Frischfleisch aus Argentinien.
Das Verbraucherschutzministerium hat dazu am 16. März eine Verordnung
erlassen, die den Import vorläufig bis zum 15. April verbietet.

Das Sechs-Punkte-Programm zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche
sieht im einzelnen vor:

1. Weitere Kontrolle und Beobachtung aller Tiere, die in den
vergangenen vier Wochen aus Großbritannien eingeführt wurden.
Dies gilt nun auch für Frankreich.

2. Außerdem werden die möglichen Transportwege von Tieren und
Fleischprodukten auch über Drittländer aus den vergangenen acht
Wochen rekonstruiert. Tiere aus befallenen britischen und
französischen Beständen werden vorsorglich getötet, wie das in
Nordrhein-Westfalen schon geschehen ist.

3. Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere führt
umfangreiche Stichproben unter Schafen auf Maul- und
Klauenseuche durch.

4. Ab Mittwoch, dem 28. Februar werden bundesweit alle Viehmärkte
und Sammelstellen vorläufig geschlossen. Außerdem werden
Tiertransporte stärker kontrolliert. Bei Vorliegen eines Verdachts
können Tiertransporte auch verboten werden.

5. Für den Fall eines Ausbruchs der Seuche wurde ein
Notimpfprogramm vorbereitet. Bis zur Tötung der betroffenen
Bestände soll damit ein weiteres Ausbreiten der Krankheit
vermieden werden.

6. Weil vermutet wird, dass die Seuche in Großbritannien ihren
Ursprung durch die Verfütterung von Speiseresten genommen hat,
soll es auch in Deutschland verstärkte Kontrollen gegen diesen
möglichen Infektionsherd geben. Die schleswig-holsteinische Landes-
regierung will sich dafür einsetzen, dass EU-weit keine Speisereste
mehr an Tiere verfüttert werden dürfen.

Die Bundesregierung handelt hier auf Grundlage der zweiten
Dringlichkeitsverordnung des Verbraucherschutzministeriums zum Schutz
vor Einschleppungung der Maul- und Klauenseuche (MKS), die von
Samstag, den 10. März bis zum 27. März gelten soll. Im Kern sieht sie
zur Vermeidung der Ausbreitung der Seuche ein weitgehendes Verbot von
Tiertransporten vor. Vorerst bleiben danach auch alle Viehmärkte
bundesweit geschlossen. Als Grund für das Verbot von Tiertransporten und
die Schließung der Viehmärkte gilt die Tatsache, dass bei den betroffenen
Tieren - anders als bei Schweinen - eine Infektion nicht sofort anhand
klinischer Symptome erkennbar wird. Potenzielle Infektionsträger stellten
aber nach wie vor eine Gefahr dar, dass die hoch infektiöse Seu­che auch
in Deutschland ausbrechen könne.

Mit einer ersten Dringlichkeitsverordnung wurde bereits am Donnerstag,
den 1. März die EU-Entscheidung umgesetzt, alle vom 1. bis 21. Februar
2001 aus dem Vereinigten Königreich importierten Schafe, Ziegen sowie
als Nutztiere gehaltene Hirsche, Rehe und Kameliden zu töten. Die
EU-Kommission in Brüssel hatte am 21. Februar 2001 nach
Bekanntwerden der Krankheitsfälle in Großbritannien als Schutzmaßnahme
ein umfassendes Ausfuhrverbot beschlossen. Unterdessen wurde der
Export von lebenden Tieren, Frischfleisch und Fleischprodukten sowie Milch
und Milchprodukten und von weiteren tierischen Erzeugnissen in andere
Staaten der Europäischen Union vorerst bis zum 27. März 2001 untersagt.
Zudem ist verboten, unverarbeitete Lebensmittel aus den betroffenen
Regionen zu exportieren.

Nach Angaben der Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der
Tiere in Tübingen liegt der jüngste Ausbruch der Maul- und Klauenseuche
in zwölf Jahre zurück. Während sich vom asiatischen Teil der
Türkei über den Mittleren Osten und große Teile Afrikas, Indien und
Ostasien bis nach Südamerika ein regelrechter Seuchengürtel um die Erde
ziehe, sei die Lage in Westeuropa insgesamt entspannt. Die Maul- und
Klauenseuche bedeute jedoch eine ständige Bedrohung, warnten die
Tierseuchen-Experten.

Nach Informationen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)besteht gegenwärtig kein
Anhaltspunkt für den Ausbruch der Seuche in Deutschland. Alle
eingeleiteten Maßnahmen dienen dem vorbeugenden Schutz. Die
bisherigen mutmaßlichen Verdachtsfälle haben sich bisher als nicht
zutreffend erwiesen. Die Bundesregierung wird die vorbeugenden
Maßnahmen weiterführen um einen Ausbruch der Seuche nach Möglichkeit
zu verhindern.

Eine Übertragung der Erkrankung auf den Menschen ist möglich. Ein
Ausbruch der Erkrankung sowie Komplikationen sind jedoch selten.
Anzeichen für eine Erkrankung können Bläschen an Haut und Schleimhaut
sowie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sein.
 



 

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