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AHO Aktuell - 22.03.2001

Tierschutzbericht 2001

Künast kündigt weitreichende Änderung für Hennenhaltung an


(bml) - Der Tierschutz hat einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft,
und es ist daher eine wichtige Aufgabe der Politik, ihn weiterzuentwickeln.
In der Koalitionsvereinbarung ist festgehalten, den Tierschutz insbesondere
bei Tiertransporten und bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu
verbessern. Außerdem soll der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen
werden. Das erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast bei der
Vorlage des Tierschutzberichtes 2001.

Die Vorlage des Tierschutzberichtes ist eine gute Gelegenheit, alle zwei
Jahre Bilanz zu ziehen. Im Berichtszeitraum wurden auf nationaler und EU-
Ebene wichtige Rechtssetzungsvorhaben abge-schlossen. Dazu gehört die
Novellierung der Versuchstiermeldeverordnung und der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes sowie die
Änderung der Tierschutztransportverordnung. Unter deutscher Präsidentschaft
wurde eine neue EG-Richtlinie zum Schutz von Legehennen verabschiedet,
nach der es ab 2012 EU-weit verboten sein wird, Legehennen in herkömmlichen
Käfigen zu halten.

Nach Änderung des Tierschutzgesetzes durch das vorgelegte Gesetz zur
Bekämpfung gefährlicher Hunde kann die geänderte und vom Bundesrat
verabschiedete Tierschutz-Hundeverordnung verkündet werden. Obwohl
die Versuchstierzahlen im Berichtszeitraum gestiegen sind, ist mit der
Aufnahme erstmals experimentell validierter Ersatzmethoden in inter-
nationale Vorschriften ein bedeutender Schritt in Richtung Reduzierung
der Tierversuche gelungen. Von 1991 bis 1997 gingen die Versuchstierzahlen
von 2,4 auf 1,49 Millionen zurück und sind bis 1999 auf 1,59 Millionen
wieder angestiegen.

Tierschutzpolitische Ziele:

Zur Neuorientierung der Landwirtschaft gehört eine deutliche Hinwendung
zur artgerechten Tierhaltung. In diesem Sinne werde ich noch vor Ostern
den Entwurf einer neuen Hennenhaltungsverordnung vorlegen. Diese wird
unter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 1999 die
EG-Richtlinie zum Schutz von Legehennen umsetzen. Es werden die
Anforderungen an Boden- und Freilandhaltung festgelegt und für bestehende
Käfighaltungsanlagen ausreichend lange Übergangszeiten vorgesehen. Neue
Käfigbatterien, auch wenn sie Legenest, Sitzstangen und Einstreu
beinhalten, soll es in Deutschland nicht mehr geben.

Neben der Regelung zur Hennenhaltung sind flankierende Maßnahmen
erforderlich, um die Bereitschaft zu erhöhen, in alternative
Haltungsverfahren zu investieren. Hierzu ist es notwendig, einerseits
die Forschung zu intensivieren und andererseits mit einer Informations-
kampagne die Verbraucher aufzuklären. Daher müssen die EG-Vermarktungs-
normen angepasst und die obligatorische Kennzeichnung der Eier mit der
Haltungsform der Legehennen und Herkunft eingeführt werden.

Mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden allgemeine
Anforderungen an die Tierhaltung festgelegt. Während die Vorschriften
zur Kälberhaltung sofort in diese Verordnung übernommen werden, sollen
die Regelungen zur Schweine- und Hennenhaltung später integriert werden.

Die Vorschriften zur Schweinehaltung müssen dringend verbessert werden.
Hierzu ist zunächst eine Änderung der bestehenden EG-Richtlinien
erforderlich. Ich setze mich für eine zügige Beratung ein, damit die
nationalen Vorschriften schnell angepasst werden können. Schwerpunkte
der Änderungen werden die Sauenhaltung, die Bodengestaltung in den
Schweineställen sowie das Angebot von Beschäftigungsmaterial sein. Auch
über Alternativen zum Kastrieren männlicher Ferkel für die Mast muss in
diesem Kontext beraten werden.

Auf EU-Ebene stehen weiterhin Regelungen zur Weiterentwicklung des
iertransportrechts im Vordergrund. Dabei steht die weitere Verkürzung
der Transportzeiten, insbesondere für Schlachttiere, im Zentrum meiner
Bemühungen.

Bedauerlicherweise ist es noch nicht gelungen, den Tierschutz als
Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Dieses Vorhaben bleibt jedoch
auf der Tagesordnung. Ich hoffe, dass die Fachausschüsse im Deutschen
Bundestag dieses Thema noch in diesem Jahr beraten werden.

Die Entwicklung der Versuchstierzahlen in den letzten Jahren wird von
mir mit Sorge verfolgt. Ich erhoffe mir von der künftig transparenteren
Dokumentation über Verwendungszweck und Umfang aller für wissen-
schaftliche Zwecke benötigten Wirbeltiere verlässliche Aussagen, so
dass gezielter auf eine Reduzierung der Versuchstierzahlen von seiten
der Politik hingewirkt werden kann. Diese Dokumentation wird erstmals
im Sommer dieses Jahres vorliegen.

Bei allen Bemühungen wird es der Bundesregierung jedoch allein nicht
gelingen, nachhaltige Verbesserungen beim Tierschutz zu erreichen.
Vielmehr ist es auch hier notwendig, im Zusammenwirken mit den anderen
beteiligten Akteuren ein allgemeines Bewusstsein für den Tierschutz zu
schaffen. Wenn es für jedermann selbstverständlich ist, Tiere als
fühlende Lebewesen zu achten, wird für den Tierschutz mehr erreicht
sein, als es mit den besten Vorschriften, die nur im Gesetzblatt stehen,
möglich sein wird. Dieser Appell richtet sich nicht nur an die Tierhalter,
sondern auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Erst wenn diese
bereit sind, ihre Verantwortung für den Tierschutz zu tragen, werden die
Tierhalter, die ihren Tieren ein Mehr an Tiergerechtheit zukommen lassen,
eine Chance am Markt haben. Dass Verbraucherinnen und Verbraucher hierzu
bereit sind, hat sich in den letzten Wochen im Zusammenhang mit der
BSE-Krise gezeigt.
 



 

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