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AHO Aktuell - 21.03.2001

Bayern: Feldverweis für Klärschlamm


(aho) - Das Ausbringen von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen
soll in Bayern so schnell wie möglich beendet werden. Die Bayerische
Staatsregierung sprach sich heute (20.03.2001) auf Vorschlag von
Umweltminister Werner Schnappauf für eine Bundesratsinitiative aus. Um das
Ausbringen von Klärschlamm in der Landwirtschaft zu verbieten, sind
Änderungen im Bundes- und EU-Recht erforderlich. Der bayerische
Entschließungsantrag ist deshalb an die Adresse der Bundesregierung
gerichtet.

"Bei der Entscheidung haben Vorsorgegesichtspunkte den Ausschlag gegeben",
betonte Schnappauf. Der Umweltminister wies darauf hin, dass die bayerische
Initiative über die Forderungen anderer Länder nach schärferen Rahmen-
bedingungen hinausgeht. "Vom heutigen Beschluss geht nicht nur eine
Signalwirkung für sichere Lebensmittel, sondern auch für den Schutz von
Boden und Grundwasser aus", so Schnappauf weiter.

Als Alternative zur Ausbringung auf landwirtschaftliche Böden bietet sich
die Verbrennung des Klärschlamms an. Eine Ökobilanz eines unabhängigen
Instituts hat kürzlich gezeigt, dass die thermische Verwertung des
Klärschlamms gegenüber der landwirtschaftlichen eindeutig zu bevorzugen
ist.

In Bayern fallen derzeit an rund 3 000 kommunalen Kläranlagen jährlich
5,8 Millionen Tonnen Klärschlamm mit einem Wassergehalt von 95 % an.
Diese Menge entspricht einer Trockenmasse von rund 290 000 Tonnen.
Davon wurden 1999 rund 140 000 Tonnen in der Landwirtschaft verwertet.
Die thermische Verwertung setzt zusätzliche Entwässerungs- und
Trocknungsanlagen voraus. Umweltminister Schnappauf hat den kommunalen
Spitzenverbänden bereits zugesagt, mit ihnen ein Konzept für die
alternative Klärschlammentsorgung zu erörtern.

Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
 



 

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