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AHO Aktuell - 20.03.2001

BSE: Vorschrift zur Beseitigung von Risikomaterialien


(aho) - Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, dem Ständigen
Veterinärausschuss morgen einen Vorschlag der Kommission vorzulegen, der
zehn Drittländer betrifft. Sie sollen von dem Verbot von Einfuhren
spezifizierter Risikomaterialien (SRM) sowie von Fleisch und bestimmten
Fleischerzeugnissen, die SRM enthalten, ausgenommen werden.

Grundlage des Vorschlags war die Stellungnahme des Wissenschaftlichen
Lenkungsausschusses der Kommission zu seiner Bewertung des
geografischen BSE-Risikos. Demnach gilt für Australien, Argentinien,
Botswana, Chile, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Paraguay, Uruguay und
Swaziland die Stufe I, "BSE höchst unwahrscheinlich".

Die Kommission hält die Beseitigung von SRM für die wichtigste Maßnahme
zur Bekämpfung von BSE. Deshalb gilt für alle anderen Drittländer vom
1. Mai 2001 an

· ein Verbot von Einfuhren von spezifizierten Risikomaterialien (SRM);

· die Anforderung, dass Einfuhren von Fleisch, Fleischerzeugnissen,
Hackfleisch und Fleischzubereitungen eine Genusstauglichkeitsbe-
scheinigung beiliegen muss, aus der hervorgeht, dass diese Erzeugnisse
kein spezifiziertes Risikomaterial oder Separatorenfleisch enthalten
und dass sie nicht von Tieren stammen, bei deren Schlachtung ein
Rückenmarkzerstörer verwendet wurde oder eine Gasinjektion in die
Schädelhöhle erfolgte.

Damit wird sichergestellt, dass ein gleichwertiges Schutzniveau bei
Einfuhren besteht wie auch bei Fleisch und Fleischerzeugnissen, die
innerhalb der EU erzeugt werden.

Brüssel/Berlin, 20.03.2001
 



 

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