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AHO Aktuell - 17.03.2001

Tierbewegungen in der EU ohne ausreichende Kontrolle


(BbT) - Beim Verbringen von Nutztieren innerhalb der EU hat seit dem
Fortfall der Kontrollen an den Binnengrenzen das Veterinäramt des
Abgangsortes die Seuchenfreiheit der zu transportierenden Tiere zu
attestieren und das für den Zielort zuständige Veterinäramt per Fax oder
e-Mail über den zu erwartenden Transport zu unterrichten. Dieses System,
ANIMO genannt (nach "animal movement"), funktioniert nach
anfänglichen Schwierigkeiten, wenn, ja wenn sich alle daran halten.
Findige Tierhalter und Transporteure machen sich die Tatsache, dass
unterwegs selten kontrolliert wird, zu Nutze und befördern Tiere zwischen
den Mitgliedstaaten, ohne die Veterinärbehörden - wie vorgeschrieben -
davon zu unterrichten.

Die Leichtigkeit, mit der das Animo-System umgangen werden kann, verlangt
gerade in Zeiten erhöhter Seuchengefahr verstärkte Kontrollen aller
Tiertransporte. Illegal eingeführte Tiere stellen als unerkannte
Virusträger für empfängliche Tiere ein Infektionsrisiko mit erheblichen
Folgen dar.

Der Bundesverband der beamteten Tierärzte fordert daher, die ohnehin aus
Tierschutzgründen gebotene Überwachung auch aus Gründen der
Tierseuchenbekämpfung an den Binnengrenzen der Gemeinschaft und auf den
Verkehrswegen zu intensivieren.

Präsident Dr. Herbert W o h n,
Am Goldberg 18,
96215 Lichtenfels Tel.: 09571/18232,
Fax: 09571/18123;
eMail
 



 

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