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AHO Aktuell - 17.03.2001

Wildschweine werden gegen Schweinepest immunisiert

Feldversuch auf Grundlage des Tierseuchengesetzes


(aho) - Am Freitag startet in festgelegten Gebieten der Landkreise
Nordvorpommern, Bad Doberan und der Hansestadt Rostock auf insgesamt ca.
310.000 ha ein Feldversuch zur oralen Immunisierung von Schwarzwild
gegen Schweinepest. Dazu werden von Jägern sowie Mitarbeitern der
Forstämter des Landes und des Bundes an vorher festgelegten Köderplätzen
Impfköder ausgelegt. Die Auslegung der Köder erfolgt in einzelnen Gebieten
auch per Flugzeug. Dazu wurde eine private Flugfirma beauftragt. Diese
orale Immunisierung wird jeweils noch an einem Tag im April und im Mai
fortgeführt. Grundlage dieses Feldversuches ist das Tierseuchengesetz.
Die im Immunisierungsgebiet liegenden Gemeinden und Ämter wurden
informiert.

"Seit 1994 führen wir in Mecklenburg-Vorpommern einen wissenschaftlichen
Feldversuch zur oralen Immunisierung des Schwarzwildes gegen die Klassische
Schweinpest unter wissenschaftlicher Leitung der Bundesforschungsanstalt
für Viruskrankheiten der Tiere durch. Wir erwarten davon Aufschlüsse über
die Immunreaktion in einer größeren Wildschweinpopulation. Zudem wollen
wir prüfen, ob durch die Impfung in einem bestimmten Gebiet ein Seuchenherd
eingedämmt bzw. die Weiterverbreitung der Seuche bei Wildschweinen in
bisher freie Gebiete verhindert werden kann", erläutert Landwirtschafts-
minister Till Backhaus.

Unmittelbar vor, während und nach dem Versuch darf Schwarzwild an den
Köderplätzen nicht gejagt werden. Die im Immunisierungsgebiet erlegten oder
verendet aufgefundenen Wildschweine müssen auf Schweinpest untersucht
werden. Das Fleisch der erlegten Tiere darf nicht in andere Länder der
europäischen Union verbracht werden.

Der letzte Fall von Schweinepest in M-V in einem Hausschweinebestand trat
im März 1998 auf. Bei Schwarzwild wurde das Virus letztmalig im Juli 2000
im Landkreis Nordvorpommern nachgewiesen.

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten
und Fischerei, Mecklenburg-Vorpommern, Nr.: 48; 15.03.2001
 



 

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