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AHO Aktuell - 16.03.2001

Bei Nachlässigkeiten droht Minderung der Seuchenentschädigung


(aho) - Eine Checkliste für die Vollständigkeit und Sicherheit der
Seuchenschutzmaßnahmen soll den Tierhaltern bei der Eigenkontrolle helfen.
Sie wurde von Experten des Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungs-
amtes, der Tierseuchenkasse, der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-
ämter und des Landwirtschaftsministeriums erarbeitet und wird ab heute den
Tierhaltern von der Tierseuchenkasse zugestellt. Darüber hinaus liegt sie
den Veterinär- und Lebensmittlüberwachungsämtern, den Ämtern für Landwirt-
schaft, Verbänden und Beratungsunternehmen vor und kann von dort bezogen
werden. Dies teilt das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten
und Fischerei von Mecklenburg-Vorpommern mit.

"Mit jedem neuen MKS-Ausbruch in Europa wächst die Gefahr einer
Verschleppung des MKS-Erregers. Verantwortungsbewusste Tierhalter
unternehmen alles, um eine Einschleppung des Erregers in ihren Bestand zu
verhindern. Wir müssen aber bedauerlicherweise auch feststellen, dass der
Seuchenschutz nicht in jedem Betrieb zu 100 % gewährleistet ist. Mit dieser
Checkliste geben wir den Tierhaltern eine handhabbare Kontrollmöglichkeit
an die Hand. Ich appelliere an alle Klauentierhalter, von diesem Angebot
angesichts der ernsten Situation umgehend Gebrauch zu machen", so
Landwirtschaftsminister Till Backhaus.

Die Einhaltung dieser Anforderungen des Seuchenschutzes ist die
Voraussetzung dafür, dass Landwirte im Schadensfalle die entsprechende
Entschädigung aus der Tiersuchenkasse erhalten. Wenn Kontrollen ergeben,
dass Landwirte diese Vorgaben nicht umgesetzt haben, kann dies beim
Ausbruch von MKS zu Abstrichen und bis zum völligen Ausschluss von
Entschädigungsleistungen führen.

Nr.: 50 - 16.03.2001

Fragen, Meinungen, Hinweise an:
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin,
Pressesprecherin: Marion Zinke
Tel.: 0385 / 588-6003 od. -6065
Fax: 0385 / 588-6022
E-Mail
 



 

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