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AHO Aktuell - 16.03.2001

"Künast hat bei BSE und Antibiotika in Brüssel noch nichts bewegt"


(aho) - "Die heutige Entscheidung des EU-Verwaltungsausschusses zum
BSE-Aufkaufprogramm zeigt, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Künast in
Deutschland auf dem glatten Eis des Verbraucherschutzes nur Kür fährt, bei
der Pflicht in Brüssel aber bisher nichts zuwege bringt. Bei der ersten
EU-Aktion dieser Art war Künast zur Verbrennung von bis zu 400.000 älteren
Rindern bereit. Alternativen wie den Export in notleidende Länder ohne
jeden Fleischmarkt oder vertrauensbildende Initiativen zu neuer
Schlachttechnik mit dem Effekt der Steigerung des Rindfleischverbrauchs
waren nicht ihr Thema. Aber auch sonst hat sie in Sachen BSE und
Antibiotika in Brüssel noch nichts bewegt", kritisiert Verbraucher-
schutzminister Eberhard Sinner fehlende Erfolge Künasts bei drängenden
Fragen auf EU-Ebene.

Als drei weitere wesentliche Punkte, in denen die
Bundeslandwirtschaftsministerin auf Brüsseler Parkett noch nichts bewirkt
hat, kritisiert Sinner:

* "Es kann nicht sein, dass die derzeit als Leistungsförderer im
Tierfutter noch zugelassenen vier Antibiotika erst ab Anfang 2005
europaweit verboten werden. Inzwischen ist dem Letzen klar, dass diese
dazu beitragen wenn sich für die menschliche Gesundheit gefährliche
Resistenzen immer weiter ausbreiten. Das Problem zu kennen und dann zu
sagen, jetzt esst mal ruhig das Fleisch bis 2005 weiter, ist keine Lösung.
Nötig ist vielmehr ein rasches Verbot des Einsatzes antibiotischer
Leistungsförderer. Künast darf wegen ihrer Zuständigkeit für die
Landwirtschaft in Brüssel nicht einknicken, wenn es um die menschliche
Gesundheit geht.

* Wenn BSE-Tests europaweit immer weiter ausgedehnt werden, bedarf es
zugleich einer Regelung, dass Rindfleisch aus Drittländern nur noch
eingeführt werden kann, wenn auch dort ausreichende BSE-Vorsorgemaßnahmen
getroffen sind. Die hier geltenden Standards müssen auch für Drittländer
gelten. Wir brauchen die gleichen Maßstäbe für Fleisch, sonst droht eine
Sicherheitslücke. Es ist doch bekannt, dass noch bis vor wenigen Jahren
proteinhaltige Tiermehle auch britischer Erzeuger weltweit gehandelt
wurden. Weiterhin lagern in Großbritannien noch große Mengen belasteten
Tiermehls, das nach EU-Recht grundsätzlich noch gehandelt werden darf.
Dieses Verbreitungsrisiko darf nicht einfach verdrängt werden.

* Auf europäischer Ebene fehlt nach wie vor bei Tiermehlen ein
zeitlich unbefristetes Verfütterungs- sowie ein Verwertungs- und
Exportverbot. Die zeitliche Befristung des Verfütterungsverbotes in der EU
nur bis zum 30. Juni 2001 ist ein fatales Signal und ein schwerer Fehler.
Obwohl die Tiermehle in Großbritannien und der Schweiz bereits geächtet
sind und auch in Bayern mit großem Aufwand Altbestände aufgekauft und
vernichtet wurden, könnte das Problem ab Anfang Juli 2001 wieder von vorne
beginnen. Das darf niemand sehenden Auges einfach weiter schleifen
lassen."

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und
Verbraucherschutz, News 84 - 16.03.2001
 



 

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