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AHO Aktuell - 16.03.2001

Verfütterung von Schlachtabfällen an Schweine bereits verboten


(aho) - Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gustav
Starzmann erweckte am 15. März 2001 den Eindruck, das Verfüttern von
Speise- oder Schlachtabfälle an Schweine sei zulässige Praxis und müsse
erst untersagt werden. Verbraucherschutzminister Sinner: "Starzmann
verschweigt bei dieser Forderung die geltende Rechtslage. Das ist
besonders gefährlich. Er stützt damit geradezu eine leider immer noch
anzutreffende falsche Meinung, man dürfe doch Speiseabfälle aus dem
eigenen Haushalt jederzeit an eigene Schweine verfüttern. Dabei kann
selbst der geringste Rest etwa von Tierfett für Menschen absolut
unbedenkliche, für das damit gefütterte Hausschwein aber hochgefährliche
Erreger enthalten. Deshalb ist das Füttern auch von beim Kochen erhitzten
Speisen an Schweine schon lange streng verboten."

Tatsächlich ist seit dem 1. Dezember 2000 das Verfüttern proteinhaltiger
Erzeugnisse, also auch von tierischen Schlachtabfällen, an Schweine
ausnahmslos verboten. Nach der geltenden Viehverkehrsverordnung ist zudem
auch das Verfüttern von Speiseresten verboten. Nur in ausdrücklich
genehmigten Fällen dürfen noch Speiseabfälle, die nur in speziellen,
besonders genehmigten Anlagen mit ausreichender Erhitzung aufbereitet
worden sind, an Schweine verfüttert werden. Diese Hitze tötet die für
Schweine gefährlichen Erreger. Anfang 1999 gab es bayernweit noch 77
solcher Anlagen. Seit April 2000 wurden die entsprechenden technischen
Anforderungen bundesweit nochmals deutlich hochgeschraubt, was mit
dazu führte, dass sich die Zahl solcher Anlagen in Bayern inzwischen
halbiert hat. Damit deren Betreiber die strengen Anforderungen einhalten,
erfolgen mindestens zwei mal jährlich strenge Kontrollen. Seit Jahren
gab es in Bayern auch wegen dieser konsequenten Handhabung keinen
Seuchenausbruch bei Schweinen mehr.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und
Verbraucherschutz, Pressestelle Nr.: 83 - 16. März 2001
 



 

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