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AHO Aktuell - 16.03.2001

Strengere Regelungen im Gentechnikrecht begrüßt


(aho) - Den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag zur Kennzeichnung
und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Organismen und daraus
hergestellter Produkte hat der Staatssekretär im Bundesverbraucher-
ministerium, Alexander Müller, begrüßt. Die Weiterentwicklung der
Freisetzungsrichtlinie enthält erstmals verbindliche Verpflichtungen zur
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten
Organismen auf allen Stufen der Erzeugung. Das bedeutet, sowohl
vermehrungsfähige gentechnisch veränderte Organismen als auch Produkte,
wie z.B. Saatgut, Lebens- und Futtermittel, die aus diesen Organismen
hergestellt wurden, unterliegen der Pflicht zur Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit.

"Hiermit wird ein rechtsverbindlicher Rahmen geschaffen, der die
Rückverfolgbarkeit von Gentechnik-Erzeugnissen vom Verbraucher bis
zum Erzeuger sicherstellt. Die neue Regelung wird die Transparenz
vergrößern und es allen Marktbeteiligten ermöglichen, sich zwischen
gentechnikfreien und solchen Produnkten zu entscheiden, die mit Hilfe
der Gentechnik hergestellt wurden. Davon profitieren Verbraucher,
Handel, die Hersteller von Lebensmitteln und Futtermitteln und nicht
zuletzt auch die Landwirte. Wir werden uns dafür einsetzen, dass
diese Regelungen schnellstmöglich in der EU verwirklicht und
zusätzlich auf internationaler Ebene verankert werden," so der
Staatssekretär.
 



 

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