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AHO Aktuell - 15.03.2001

Gefahrenlage in Baden-Württemberg drastisch verschärft


(aho) - "Die Entwicklung der Lage bei der Maul- und Klauenseuche (MKS) im
Vereinigten Königreich und seit kurzem auch in Frankreich gibt Anlass zu
großer Sorge. Die Landesregierung hat deshalb mit großem Nachdruck alle
erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, um eine Einschleppung der Seuche
zu verhindern." Dies erklärte die Ministerin für den Ländlichen Raum,
Gerdi Staiblin, am Mittwoch (14. März) in Stuttgart.

Wie die Ministerin berichtet, wurden folgende Maßnahmen, teilweise im
Vorgriff auf Regelungen des Bundes und der EU, ergriffen:

· Baden-Württemberg erteilt für Tiertransporte von und nach Frankreich
keine Ausnahmegenehmigungen mehr. Praktisch ist damit der Transport von
Tieren von und nach Frankreich untersagt. Für Frankreich sind sinngemäß
dieselben Schutzmaßnahmen, wie sie für das Vereinigte Königreich gelten,
anzuwenden. An den Grenzen zu Frankreich erfolgen bereits verstärkt
Kontrollen durch Polizei und Bundesgrenzschutz.

· Die Polizeidienststellen werden in Zusammenarbeit mit den Veterinär-
behörden unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die
Desinfektion der Fahrzeuge an den Grenzen zu Frankreich zu gewährleisten.

· Am Flughafen Stuttgart sind alle Maßnahmen getroffen, um den Passagieren
aus dem Vereinigten Königreich und Frankreich die Desinfektion des
Schuhwerks zu ermöglichen. In einem dringenden Aufruf appelliert das
Ministerium an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Vorgaben an der
Grenze und am Flughafen Stuttgart zu halten. So habe die Flughafen-
verwaltung Behälter aufgestellt, in welchen wurst- und fleischhaltiger
Reiseproviant deponiert werden soll.

· Zusätzlich zu den bisherigen Ermittlungen sind die Veterinärämter
angewiesen, alle Verbringungen und Einfuhren von Paarhufern aus allen
Mitgliedstaaten und Drittländern seit dem 1. Februar zu erfassen und
die genaue Herkunft zu ermitteln. Alle Lieferungen von frischem Fleisch
von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern aus
Frankreich seit dem 13. Februar werden derzeit ermittelt und vorsorglich
beschlagnahmt.

· Das Ministerium informierte die landwirtschaftlichen Unternehmen über
die Schutzvorkehrungen in den Betrieben. Zur Verminderung des
Übertragungsrisikos sind die Landwirte angehalten, den Personen-, Tier-
und Fahrzeugverkehr auf dasunumgängliche Maß zu beschränken und wirksame
Desinfektionsmaßnahmen einzuleiten.

· Über das bereits im Rahmen der BSE-Vorsorge geschaltete Info-Telefon
(0711/126-2176) erteilt das Ministerium ab sofort auch Auskünfte und
Informationen über die Maul- und Klauenseuche. Ebenso können aktuelle
informationen auf der Homepage des Ministeriums abgerufen werden.
 



 

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