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AHO Aktuell - 15.03.2001

MKS in Frankreich und Argentinien: EU reagiert


(aho) - Der Ständige Veterinärausschuss sprach sich am 13. März für einen
Vorschlag der Kommission aus, nach dem Ausbruch der Maul- und
Klauenseuche im französischen Department Mayenne zusätzliche Schutz-
maßnahmen zu treffen. Die Versendung gefährdeter lebender Tiere aus
Frankreich ist untersagt. Zusätzlich ist die Versendung von Frischfleisch
und Fleischprodukten, Milch und Milchprodukten, Häuten und Fellen sowie
anderen tierischen Erzeugnissen dieser Tierarten aus den Departments
Mayenne und Orne verboten, sofern diese nicht angemessen behandelt
werden.

Da in Argentinien in den letzten Monaten immer wieder Fälle von Maul- und
Klauenseuche gemeldet wurden, befürwortet der Aussschuss den
Vorschlag der Kommission, Einfuhren von Frischfleisch aller gefährdeten
Tierarten aus Argentinien auszusetzen. Das Verbot gilt bis zum 15. April
2001.

Argentinien galt aus Sicht der Europäischen Union nie als frei von Maul-
und Klauenseuche, und ausschließlich entsprechend behandelte entbeinte
Fleischprodukte konnten in die EU eingeführt werden. Bestimmte Regionen
Argentiniens, in denen Fälle von Maul- und Klauenseuche bestätigt waren,
durften überhaupt nicht in die EU ausführen. Mangels eindeutiger und
zuverlässiger Informationen aus Argentinien über die derzeitige MKS-Lage
wird es jedoch zunehmend schwieriger, diese regional differenzierte Politik
weiter zu führen. Zudem hat Argentinien seine Frischfleischexporte in die
USA, nach Kanada und Chile eingestellt, nicht jedoch in die EU. Ein
Inspektionsbesuch des Lebensmittel- und Veterinäramtes der EU in
Argentinien soll die Lage dort prüfen.

Einige Drittländer haben vorbeugende Maßnahmen gegen die Maul- und
Klauenseuche eingeführt. Das Einfuhrverbot für bestimmte Waren - einige
Länder haben sogar die Einfuhr von Getreide verboten - aus der
Gemeinschaft aber hält der Ausschuss für eindeutig überzogen. Der
Ständige Veterinärausschuss hat diese Drittländer aufgefordert, die als
unverhältnismäßig angesehen Maßnahmen zurück zu nehmen.

Brüssel/Berlin, 14.03.2001.
 



 

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