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AHO Aktuell - 15.03.2001

MKS: Saarland ergreift Sperrmaßnahmen ohne Rechtsgrundlage


(aho) - Zum Ausbruch der MKS in Frankreich erklärt der saarländische
Staatssekretär Josef Hecken:

"Seit dem gestrigen Dienstag stehen wir auch auf dem europäischen Festland
am Rand der Katastrophe, die in Großbritannien schon am 20. Februar diesen
Jahres eingetreten ist. Die MKS hat den Ärmelkanal überwunden und wütet
nun in unserem Nachbarland Frankreich. Damit ist die Gefahr mit Blick auf
das hohe Infektionspotenzial von MKS unendlich groß, dass erstmals seit
1988 die Seuche auch in Deutschland und auch im Saarland ausbricht. Wir
hatten hier bei uns letztmals 1967 die MKS. Ob es gelingt, ein Übergreifen
der Seuche auf Deutschland zu verhindern, ist fraglich.

Wir haben entsprechend unserer Vorbereitungen bereits gestern unmittelbar
nach Bekanntwerden der beiden Fälle im Departement Mayenne und östlich von
Paris gehandelt und alles der Landesregierung mögliche getan.

- Alle Veterinärbehörden des Landes sind durch eine Weisung von mir
schon am frühen Nachmittag des 13. März angewiesen worden, mit sofortiger
Wirkung gegenüber Frankreich alle Maßnahmen zu ergreifen, die bislang nur
gegenüber Großbritannien gegolten haben.

Damit haben wir im Vorgriff auf eine zu erwartende Sperrgebietsentscheidung
der EU-Kommission besondere Schutzmaßnahmen angeordnet, weil wir als
Grenzland auch besonders betroffen sind und nicht warten wollen und können,
bis heute oder morgen die Bundesregierung evtl. Maßnahmen für ganz
Deutschland anordnet.

Das bedeutet vor allem, dass wir im Saarland seit gestern folgende
Verbote verhängt haben:

- Verbot des Verbringens von frischem Fleisch von Klauentieren aus
Frankreich in das Saarland
- Verbringen von Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen
nur nach Wärmebehandlung
- Verbot des Verbringens von Sperma, Eizellen und Embryonen in das
Saarland
- Verbot des Verbringens unbehandelter Häute und Felle sowie von
Tierhaaren in das Saarland.

- Daneben ist angeordnet worden, dass alle in den letzten 4 Wochen
aus Frankreich nach hier importierten Klauentiere ermittelt und unter
Quarantäne gestellt werden.

- Darüber hinaus habe ich in einer Eilnote in Absprache u. a. mit
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung um eine
sofortige Zusammenkunft auf Bundesebene gebeten, um vor allem die in die
alleinige Bundeskompetenz fallenden notwendigen Grenzübergangssperr-
maßnahmen abzustimmen, die von Bundesgrenzschutz und Zoll durchzuführen
sind.

Selbstverständlich muss dann in Berlin auch festgelegt werden, ob und
in welcher Weise der Fahrzeugverkehr an der Grenze bei der Einreise nicht
nur kanalisiert, sondern auch desinfiziert werden kann und muss.

- Wir haben die erforderlichen Vorbereitungen für den Bau von
Desinfektionsbecken getroffen und arbeiten dabei mit der französischen
Seite eng zusammen. Natürlich kann ein solches Becken, das etwa 100.000,--
DM kostet, nicht an jedem kleinen Übergang gebaut werden. Deshalb muss
es eine Kanalisierung durch Anordnungen der Bundesregierung über
Schließung solcher Übergänge geben, wir werden in Berlin und Bonn
darauf bestehen, dass solche Schließungen erfolgen.

Maul- und Klauenseuche ist keine Krankheit, die den Menschen gefährlich
werden kann. Aber sie stellt eine große Gefahr für die Landwirtschaft
und die ökonomische Situation der bäuerlichen Betriebe dar. Die
saarländische Landesregierung hat in den letzten Wochen alle Maßnahmen
ergriffen, die erforderlich sind, um eine mögliche Ausbreitung des Virus
zu unterbinden. Seit Sonntag letzter Woche ist das Transportverbot
umgesetzt. Die Veterinär- und Ordnungsbehörden kontrollieren verstärkt
auf mögliche Gefahren für die Ausbreitung von MKS.


Pressedienst des Saarlandes
Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales
14. März 2001.
 



 

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