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AHO Aktuell - 15.03.2001

Weitere MKS-Schutzmaßnahmen nach MKS-Ausbruch in Frankreich


(aho) - Nach dem MKS Ausbruch in Frankreich hat Bayerns Verbraucher-
schutzminister Eberhard Sinner die Veterinärverwaltung angewiesen,
weitere Schutzmaßnahmen gegen die Gefahr einer Einschleppung in
Bayern treffen. Dazu gehört zunächst, dass sämtlichen Importen lebender
Klauentiere und von Fleisch sowie Fleischerzeugnissen dieser Tiere aus
Frankreich nachgegangen wird. Betriebe, die solche Tiere eingestallt haben,
werden die zuständigen Veterinärbehörden überprüfen und bis auf weiteres
unter amtliche Beobachtung stellen. Die Bayerischen Grenzkontrollstellen
sind über den MKS-Ausbruch in Frankreich informiert. Entsprechende
Merkblätter für Reisende werden in Französisch aufgelegt; so wie es bisher
schon Reisende aus Großbritannien tun müssen, sollen auch die aus
Frankreich Einreisenden den Zoll informieren, wenn sie Reiseproviant oder
tierische Produkte mitbringen. Diese Pflicht trifft auch EU-Bürger bei
Reisen aus Frankreich. Schließlich werden am 14. März 2001 Beamte des
Bayerischen Verbraucherschutzministeriums bei einer Sitzung der
Tierseuchenreferenten im Bonner Landwirtschaftsministerium teilnehmen..
 



 

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