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AHO Aktuell - 14.03.2001

Deuka will auf Schadensersatz klagen


(aho) - Der angekündigten Klage eines bayerischen Futterwerks auf
Schadensersatz gegenüber dem Freistaat Bayern sieht Verbraucher-
schutzminister Eberhard Sinner gelassen entgegen: "Dringend
notwendiges Handeln im Interesse der Reinheit von Futtermitteln
dient in Zeiten von BSE der Tiergesundheit sowie der Sicherheit
von landwirtschaftlichen Betrieben und letztlich dem Verbraucher-
schutz. Das läßt sich nicht durch Klagen aushebeln."

Klarzustellen ist, dass die Firma Deuka, die eine Klage
beabsichtigt, nicht mit einer Produktionssperre auferlegt wurde.
Vielmehr war ihr von der Bayerischen Landesanstalt für Ernährung
für die Dauer weniger Tage im Januar 2001 aufgegeben, nur solche
Futtermittel für Wiederkäuer in den Verkehr zu bringen, die vorher
auf tierische Bestandteile untersucht und anschließend von der
Überwachungsbehörde freigegeben waren. Sobald die Firma
Untersuchungsergebnisse vorgelegt hatte, erfolgte unmittelbar die
Freigabe. Hintergrund dafür waren vier Fälle, in denen bei
amtlichen Futtermittelproben im Rahmen der Erstuntersuchung
tierische Bestandteile in Futtermitteln für Wiederkäuer
gefunden wurden. Das Landesamt für Ernährung hält deswegen
seine Maßnahme unter Abwägung aller Interessen und zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten für verhältnismäßig.

Pressemitteilung Nr.: 75 - 13. März 2001
 



 

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