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AHO Aktuell - 09.03.2001

Generelles Transportverbot für Klauentiere ab Samstag


(aho) - Ab Samstag (10. März) gilt ein generelles Transportverbot für
alle Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild wie
Damwild) und Kameliden in Deutschland. Diese Maßnahme wird wegen der
Maul- und Klauenseuche (MKS) in Großbritannien vorsorglich ergriffen
und gilt vorerst bis zum 27. März.

Ausnahmen können durch das zuständige Veterinäramt für Transporte vom
Betrieb zum Schlachtbetrieb und für Transporte zwischen zwei Betrieben
genehmigt werden. Die Genehmigung wird nur unter der Voraussetzung
erteilt, dass die Tiere während des Transports keinen Kontakt zu Tieren
aus anderen Beständen haben und die Transportfahr-zeuge gereinigt und
desinfiziert werden. Dies gilt auch für Transportfahrzeuge, die zum
landwirtschaftlichen Betrieb gehören. Anträge für diese Ausnahme-
genehmigung muss der Transporteur für jeden einzelnen Transport bei
dem Veterinäramt stellen, in dessen Dienstbezirk sich der Abgangsort
der Tiere befindet. Die Veterinärämter bei den Landratsämtern und
Stadtkreisen haben einen Wochenend- und Bereitschaftsdienst
eingerichtet.

Wanderschäferei kann derzeit nicht betrieben werden. Triebgenehmigungen
werden nicht erteilt. Im Einzelfall kann nur der Transport mit Fahrzeugen
vom Veterinäramt genehmigt werden. Pferdehaltern wird empfohlen, bis
zum 27. März ebenfalls auf Transporte zu verzichten. Das Ministerium
geht davon aus, dass die betroffenen Unternehmen die Transporte in
Eigenverantwortung auf das absolut notwendige Maß beschränken.
 



 

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