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AHO Aktuell - 09.03.2001

Zulassung für Schlachthof in Kalkar ruht


(aho) - Nachdem der Schlachthof im niederrheinischen Kalkar, dem von
britischen Behörden vorgeworfen wird, Rindfleisch mit BSE-Risikomaterial
exportiert zu haben, bis zum 08.03.2001keinen Widerspruch eingelegt hat,
ist jetzt eine entsprechende Ordnungsverfügung in Kraft getreten. Die
Zulassung des Schlachthofs ruht solange, bis alle Auflagen dieser
Verfügung umgesetzt sind. Dazu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:
Der Betrieb muss bei der Beseitigung des Risikomaterials am Schlachtband
zusätzliches Personal für eine weitere Kontrolle einsetzen, das die
ordnungsgemäße Entfernung von Risikomaterial gewährleistet. Darüber
hinaus muss vor dem Versand von Rindfleisch nochmals eine betriebsinterne
Endkontrolle durchgeführt werden. Das Personal, das Risikomaterial
entfernt, muss speziell geschult werden. Alle Maßnahmen müssen
dokumentiert werden.

Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: " Ziel ist: Kein BSE-
Risikomaterial darf auf den Markt kommen. Deshalb haben wir die
Kontrollauflagen nochmals verschärft. Leider haben uns die britischen
Behörden sehr spät und nur spärlich informiert, was unser Vorgehen
hier unnötig erschwert hat. Die EU-Kommission muss darauf hinwirken,
dass künftig die Behörden, die Lieferungen beanstanden, den Absender
und die zuständigen Aufsichtsbehörden unverzüglich und umfassend über
ihre Beanstandungen informieren. Nach EU-Recht darf beanstandete Ware
erst dann vernichtet werden, wenn der Absender sein Einverständnis
dazu gegeben hat. Auch im Sinne der Rechtssicherheit unserer Ordnungs-
verfügung muss die EU-Kommission dafür sorgen, dass diese Bestimmungen
eingehalten werden."

Düsseldorf, 08.03.2001
 



 

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