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AHO Aktuell - 08.03.2001

DBV-Appell: Verbot von Tiertransporten einhalten


(aho) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) appelliert an alle Landwirte
und Viehhändler, die Beschlüsse des Ständigen Veterinärausschusses der
EU strikt einzuhalten, wonach EU-weit der Viehhandel von Klauentieren
bis zum 27.3.2001 untersagt wird. In Anbetracht der großen Maul- und
Klauenseuchen-Gefahr begrüßt der DBV ausdrücklich diesen Beschluss,
auch wenn ein hoher bürokratischer Aufwand damit verbunden ist. Nur
auf Antrag kann bei der zuständigen Behörde ein Tiertransport zu
einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb oder zu einem Schlachthof
genehmigt werden. Bedingung ist, dass die Tiere keinen Kontakt mit
Tieren aus dritten Beständen haben. Sofern Tiertransporte in andere
Mitgliedstaaten notwendig sind, müssen die Veterinärbehörden die
zuständigen Behörden des Empfangsbetriebes 24 Stunden vorher
informieren.

Deutscher Bauernverband
 



 

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