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AHO Aktuell - 08.03.2001

"Risiko-Minimierung bei Klärschlammverwertung erforderlich"

Offizialberatung rät von landwirtschaftlicher Verwertung ab


(aho) - "Das Ministerium Ländlicher Raum (Baden-Württemberg) rät von einer
Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ab."
Dies erklärte die Ministerin für den Ländlichen Raum, Gerdi Staiblin, am
Mittwoch (7. März) in Stuttgart. In einem Schreiben an die Regierungs-
präsidien, die Ämter für Landwirtschaft und die Landesanstalten empfiehlt
die Ministerin den Dienststellen, dies bei der Beratung zu beachten.

Die landwirtschaftliche Offizialberatung habe bisher eine neutrale Haltung
zur Verwertung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen eingenommen. Trotz
der Regelungen der Klärschlammverordnung und der weiteren Reduzierung der
durch Untersuchung feststellbaren Schadstoffbelastung der Abwässer
verbleibe ein Restrisiko beim klärschlammabnehmenden Landwirt, so Gerdi
Staiblin. Der Landwirt sei für die Qualität der von ihm erzeugten
Lebensmittel verantwortlich. Obwohl zur Minimierung des Risikos bei der
Ausbringung von Klärschlamm Verhaltensregeln aufgestellt wurden, werde
zwischenzeitlich die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm aus
verschiedenen Gründen zunehmend kritisch beurteilt. "Aus Vorsorgegründen
und auch im Hinblick auf mögliche Rechtsfolgen der verschuldensunabhängigen
Produkthaftung empfiehlt es sich deshalb, künftig von einer
landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm abzuraten", erklärte die
Ministerin.

PRESSEMITTEILUNG,
Ministerium für den ländlichen Raum Baden-Württemberg
63/2001
den 7. März 2001
 



 

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