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AHO Aktuell - 07.03.2001

MKS: Ergebnisse der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses


(aho) - Der Ständige Veterinärausschuss gab heute eine befürwortende
Stellungnahme zu einem Vorschlag der Kommission ab, die nach den
Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich
etroffenen Schutzmaßnahmen bis zum 27. März 2001 zu verlängern. Die
Versendung von lebenden Tieren, Frischfleisch und Fleischprodukten,
Milch und Milchprodukten sowie anderen tierischen Erzeugnissen aus
dem VK bleibt weiterhin verboten, sofern sie nicht einer entsprechenden
Behandlung unterzogen wurden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden
Maßnahmen sollen noch die folgenden Schutzmaßregeln getroffen werden:
eine EU-weite Sperrung von Viehmärkten und Viehsammelstellen für alle
für MKS empfänglichen Tierarten, ein totales Verbringungsverbot für
alle empfänglichen Arten außer zum Schlachthof oder direkt von Betrieb
zu Betrieb nach entsprechender Genehmigung der zuständigen Behörden,
Desinfektion der Reifen aller Fahrzeuge, die aus dem VK in andere
Mitgliedstaaten fahren. Der Vorschlag wird in den nächsten Tagen von
der Kommission formell verabschiedet und auf der nächsten Sitzung des
Ständigen Veterinärausschusses, die voraussichtlich am 20. und 21.
März 2001 stattfinden wird, erneut geprüft. Die Kommission und die
Mitgliedstaaten sind außerdem der Auffassung, dass die Impfung keine
angemessene Reaktion auf den Ausbruch der Seuche wäre.

Zwischen dem 20. Februar und dem 6. März 2001 wurden im Vereinigten
Königreich 80 Ausbrüche von Maul- und Klauenseuche (MKS) gemeldet.
Am 21. Februar 2001 hat die Kommission Schutzmaßnahmen erlassen, um
die Versendung lebender Tiere der für MKS empfänglichen Arten (Rinder,
Schafe, Ziegen, Schweine und andere Paarhufer) sowie von entsprechenden
Tierprodukten aus dem Vereinigten Königreich zu beschränken.

Am 1. März 2001 wurden diese Maßnahmen verlängert und es wurde
beschlossen, die aus dem Vereinigten Königreich in andere Mitgliedstaaten
verbrachten Schafe und Ziegen zu töten und die anderen für die Seuche
empfänglichen Tiere in den Mitgliedstaaten zu isolieren.

Der Ständige Veterinärausschuss hat die Lage in Bezug auf die Ausbrüche
im Vereinigten Königreich und in Bezug auf die Situation in den anderen
Mitgliedstaaten überprüft. Er hat einen sehr detaillierten Bericht über
die Lage im Vereinigten Königreich erhalten, insbesondere über die
genaue Epidemiologie der Seuche, und er hat die Maßnahmen, die die
Behörden des Vereinigten Königreichs zur Tilgung der Seuche ergriffen
haben, nachdrücklich befürwortet. Der Ausschuss erhielt außerdem
detaillierte Informationen über verschiedene Verdachtsfälle in anderen
Mitgliedstaaten, die in den letzten Tagen aufgetreten sind, und wurde
über die daraufhin erlassenen Maßnahmen unterrichtet. Er beglückwünschte
alle Mitgliedstaaten zu ihrem raschen und effizienten Eingreifen.

Der Ständige Veterinärausschuss hat befürwortend zu folgenden von der
Kommission vorgeschlagenen Schutzmaßregeln Stellung genommen:

· eine Weiterführung der Maßnahmen für das Vereinigte Königreich bis
zum 27. März;

· eine vierzehntägige EU-weite Sperrung von Viehmärkten und
Viehsammelstelle für alle empfänglichen Arten;

· ein vierzehntägiges Verbringungsverbot für alle empfänglichen Arten,
ausgenommen nach vorheriger Genehmigung der zuständigen Behörden die
direkte Verbringung zum Schlachthof oder zu einem anderen Betrieb;

· Desinfektion der Reifen aller Fahrzeuge, die vom Vereinigten Königreich
in andere Mitgliedstaaten fahren.

Außerdem hat sich der Ausschuss eingehend mit dem Für und Wider von
Impfungen befasst. In Anbetracht der Tatsache,

· dass die infizierten Schafe nur sehr geringe Virusmengen ausscheiden
und sich die Krankheit daher in dieser Phase kaum über die Luft ausbreitet,

· dass die Seuche im Vereinigten Königreich hauptsächlich Mastschafe
befallen hat, die sich vor dem am 23. Februar verhängten Verbringungsverbot
infiziert haben und die Infektion vorwiegend auf Viehmärkten und Viehhöfen
erfolgt ist,

· dass die derzeitige Seuchenlage im Vereinigten Königreich sehr komplex
ist,

· dass Vieles dafür spricht, dass das Virus bei Fortführung der
Keulungspolitik auf die Kontakttiere beschränkt werden kann, bei denen es
sich vorwiegend um Schafe handelt,

· dass die Behörden des VK für alle Tiere einen Herkunftsnachweis
durchgeführt haben und

· dass das Virus sich bisher nicht in anderen Mitgliedstaaten ausgebreitet
hat,

halten die Mitgliedstaaten und die Kommission Impfungen in dieser Phase
nicht für die geeignete Reaktion auf den Seuchenausbruch. Der Ausschuss
wies in diesem Zusammenhang auch auf die enormen Kosten einer generellen
Impfung insbesondere für die Landwirte und auf die Auswirkungen für den
Handel hin.

Die Kommission verfolgt die Situation weiterhin aufmerksam und hat dabei
die umfassende Unterstützung der britischen Veterinärbehörden. Die
Situation wird auf der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses am 20.
und 21. März 2001 erneut geprüft.

IP/01/321
Brüssel, 7. März 2001
 



 

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