Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 07.03.2001

Bundesforschungsanstalt bestätigt ersten BSE-Fall in Rheinland-Pfalz


(aho) - Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BfAV)
in Tübingen hat den ersten BSE-Fall in Rheinland-Pfalz bestätigt. Dabei
handelt es sich um ein fünf Jahre altes Schlachttier. Die Identität der
Probe und des Tieres wird in einem Genomtest nochmals überprüft. Die
zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz sowie des Bundes wurden
unmittelbar informiert. Der Schlachthof wurde desinfiziert. Die
Schlachtstraße, das heißt alle Tiere, die unmittelbar vor beziehungsweise
an diesem Tag nach dem positiv getesteten Tier geschlachtet wurden, ist
von den Behörden beschlagnahmt worden. Sie werden der unschädlichen
Beseitigung zugeführt. Der betroffene Hof ist bereits seit vergangener
Woche nach dem ersten positiven Schnelltestergebnis von den Behörden
vorsorglich gesperrt worden. Diese Sperre bleibt bis auf weiteres bestehen.

Rheinland-Pfalz strebt nach wie vor bei einer Tötung der Tiere eine
Kohortenlösung statt einer Tötung des Gesamtbestandes an. Eine dies-
bezügliche Rechtsgrundlage des Bundes gibt es derzeit noch nicht. In der
Frage Kohortenlösung oder Tötung des Gesamtbestandes hat der Bund jedoch
angekündigt, in Kürze eine entsprechende Dringlichkeitsverordnung
vorzulegen. Sollte die angekündigte Rechtsgrundlage eine Kohortenlösung
nicht zulassen, wird nach Maßgabe des Bundesmaßnahmenkataloges entschieden.

Im Hinblick auf die angestrebte Kohortenlösung wurde vom Land zur
eindeutigen Identifizierung des Tieres eine Genom-Analyse in Auftrag
gegeben. Sie soll dazu beitragen, die Identität des Tieres sowie
dessen verwandtschaftlichen Verhältnisse zweifelsfrei zu klären. Diese
Genom-Analyse ist wichtig, um die richtige Kohorte zu bestimmen. Das
Ergebnis der Analyse wird voraussichtlich in der nächsten Woche
vorliegen und vom Umweltministerium bekannt gegeben.

Nach der Bestätigung durch das Labor in Tübingen haben die zuständigen
Veterinärbehörden und landwirtschaftlichen Behörden unverzüglich die
weiteren erforderlichen Schritte gemäß Bundesmaßnahmenkatalog
eingeleitet. Dazu gehört neben der Aufrechterhaltung der Betriebssperre
unter anderem die Beschlagnahme und Kontrolle der im betroffenen
Betrieb vorhandenen Futtermittel. Dabei werde auch ermittelt, welche
Futtermittel in den letzten Jahren eingesetzt wurden.

Der Verbraucherschutz ist durch die bereits eingeleiteten Maßnahmen
der Behörden in vollem Umfang gewährleistet. Weitere Einzelheiten
zu diesem Fall werden im Interesse der Betroffenen nicht gegeben.

Mainz, 07.03.01
Ministerium für Umwelt und Forsten
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de